DGAP-Adhoc: Leoni AG: Leoni beendet EU-Kabelbaumverfahren mit Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 1,378 Mio. Euro
Geschrieben am 10-07-2013 |
Leoni AG / Schlagwort(e): Rechtssache
10.07.2013 12:28
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Leoni beendet EU-Kabelbaumverfahren mit Zahlung eines Bußgelds in Höhe von
1,378 Mio. Euro
Nürnberg, 10. Juli 2013 - Die EU-Kommission hat gegen die Leoni AG,
Nürnberg (ISIN DE 0005408884 / WKN 540888), und eine ihrer französischen
Tochtergesellschaften, die gesamtschuldnerisch haften, ein Bußgeld in Höhe
von 1,378 Mio. Euro verhängt. Damit ist das im Februar 2010 begonnene
Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Leoni als Hersteller von
Kabelbäumen abgeschlossen. Leoni hatte mit der Behörde umfänglich
kooperiert und zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen und erzielte nun
eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement).
Eine französische Tochtergesellschaft war zwischen Mai und Dezember 2009 in
einem Einzelfall in eine Rechtsverletzung verwickelt. Obwohl nicht selbst
an dem Verstoß beteiligt, übernimmt die Leoni AG als Konzern-Holding im
Rahmen der Vorgaben des europäischen Rechts die Mithaftung für den
festgestellten Verstoß. Dem betroffenen Kunden ist durch das beanstandete
Verhalten kein Schaden entstanden.
Um die Einhaltung des Kartellrechts künftig lückenlos zu gewährleisten, hat
Leoni infolge der Untersuchungen der EU-Behörde seine bestehenden
Compliance-Maßnahmen nochmals ausgeweitet und intensiviert.
Kontakt:
Sven Schmidt
Leoni AG
Public & Media Relations
Tel: +49 (0)911 / 2023-467
E-mail: sven.schmidt@leoni.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Leoni AG
Marienstraße 7
90402 Nürnberg
Deutschland
Telefon: +49 (0)911 20 23-274
Fax: +49 (0)911 20 23-209
E-Mail: invest@leoni.com
Internet: www.leoni.com
ISIN: DE0005408884
WKN: 540888
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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