Fünf Sommer-Steuer-Tipps, die Sie kennen sollten
Geschrieben am 11-07-2013 |
Neustadt a. d. W. (ots) - Wir sagen Ihnen, welche Kosten für
Urlaub, Renovierung oder Schulgeld Sie von der Steuer absetzen
können.
Endlich Sommer, endlich Urlaub: Die meisten freuen sich auf ein
paar Wochen Auszeit, verreisen oder machen es sich zu Hause
gemütlich. Andere wollen endlich das alte Bad erneuern. Wieder andere
denken schon an die Einschulung oder den Schulwechsel ihrer
Sprösslinge im Spätsommer. Für alle Urlauber, Heimwerker und Eltern
haben wir unsere fünf besten Steuer-Tipps für den Sommer
zusammengestellt:
1. Mit dem Flugzeug in den Urlaub: CO2-Ausgleich absetzen
Beliebte Reiseziele wie Mallorca, Kreta oder Florida sind am
schnellsten mit dem Flugzeug zu erreichen. Allerdings ist das
Flugzeug nicht nur ein bequemes Verkehrsmittel, sondern auch eines
mit sehr hohem CO2-Ausstoß. Wer klimabewusst reist, kann die Kosten
für den CO2-Ausgleich in der Steuererklärung eintragen.
Verreisen Sie mit dem Flugzeug, können Sie als Wiedergutmachung
für die Umweltverschmutzung Geld an eine Klimaschutzorganisation
spenden - und diese Spende von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung
dafür: Die Klimaschutzorganisation, bei der Sie Ihren Flug
ausgleichen, muss steuerbegünstigt sein wie ein gemeinnütziger Verein
oder eine Stiftung. Dann erhalten Sie für Ihren geleisteten Beitrag
eine Zuwendungsbestätigung, also eine Spendenquittung und können
damit Ihre Kosten von der Steuer absetzen. Weitere Details zum Thema
erhalten Sie in unserem Steuer ABC Kann ich meinen Urlaub von der
Steuer absetzen? (http://ots.de/egXXq)
2. Von der Dienstreise in den Urlaub: Anreise, Übernachtung und
Verpflegung absetzen
Mit dem Zug zur Fortbildung und anschließend ein paar Tage Urlaub
dranhängen - das ist nicht nur praktisch, sondern inzwischen auch
teilweise von der Steuer absetzbar.
Nehmen wir mal an, Sie müssen auf eine zweitägige Fortbildung in
den Schwarzwald fahren. Anschließend verbringen Sie dort drei Tage
Urlaub. Dann gilt Ihre Reise steuerrechtlich als "gemischte
Aufwendung". Davon können Sie die Hinfahrt mit dem Zug, die erste
Übernachtung und die Verpflegung für die beiden Fortbildungstage als
Werbungskosten von der Steuer absetzen, sollte Ihr Arbeitgeber diese
Kosten nicht übernehmen. Zusätzliche Infos dazu erfahren Sie in
unserem Steuer-Tipp Von der Dienstreise in den Urlaub.
(http://ots.de/rA2rz)
3. Zu Hause renovieren oder sanieren: Diese Kosten können Sie
absetzen
Manch einer nutzt seinen Sommerurlaub, um sich endlich das alte
Bad vorzunehmen. Oder gleich die ganze Wohnung. Das kann teuer
werden, aber Sie können viele Ihrer Handwerkerkosten von der Steuer
absetzen. Dabei ist wichtig, ob sie renovieren, sanieren oder neuen
Wohnraum schaffen.
Das Finanzamt unterscheidet folgendermaßen:
1. Eine Renovierung ist alles, was ein Haus instand hält oder
modernisiert (neues Parkett oder Bad)
2. Eine Sanierung bedeutet, dass drei von vier
"Ausstattungs-Kernbereichen" verbessert werden. Die vier Kernbereiche
sind Sanitär, Elektro-Installation, Fenster und Heizung.
3. Die "Schaffung neuen Wohnraums" bedeutet für das Finanzamt, dass
zum Beispiel aus dem Balkon ein Wintergarten oder der Garage ein
Wohnzimmer wird.
Eigentümer und Mieter dürfen nur maximal 1.200 Euro im Jahr für
die Handwerkerkosten absetzen, und zwar nur für eine Renovierung oder
Sanierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung. In den 1.200 Euro mit
inbegriffen sind Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten der
Handwerker, nicht aber die Materialkosten.
Vermieter dagegen dürfen sowohl die Handwerkerkosten für jede
bauliche Maßnahme von der Steuer absetzen - also Renovierung,
Sanierung und Schaffung neuen Wohnraums -, als auch die komplette
Rechnung samt Materialkosten dafür. Auch den Gesamtpreis der
vermieteten Wohnung oder die Grundsteuer, Maklergebühren,
Kredit-Zinsen und vieles mehr. Ausführliche Informationen dazu
erhalten Sie in unserem Überblick Was ein Vermieter von der Steuer
absetzen kann. (http://ots.de/myBqx)
4. Nach dem Urlaub: Schulgeld von der Steuer absetzen
Für staatliche Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Gesamt-
oder auch für Berufsschulen fällt kein Schulgeld an. Anders dagegen
die Waldorfschule oder ein Internat: Privatschulen verlangen in der
Regel Schulgeld. Bis zu 30 Prozent der Kosten, aber maximal 5.000
Euro im Jahr können Sie als Sonderausgaben absetzen. Das Gleiche gilt
für Schulen im europäischen Ausland, ob deutsche Schulen oder
einheimische. Bedingung: Die Schule arbeitet nach anerkannten, von
der deutschen Kultusministerkonferenz entwickelten Standards - Ihr
Kind erhält also einen staatlich anerkannten Schulabschluss. Weitere
Details und Hintergrundinformationen liefert Ihnen unser Top Thema
Schulgeld von der Steuer absetzen. (http://ots.de/cP6Oj)
5. Nicht vergessen: Sammeln Sie die Belege
Ob CO2-Ausgleich, Renovierung oder Schulgeld: Für manche Ausgaben
will das Finanzamt einen schriftlichen Nachweis, sonst bekommen Sie
keine Steuern zurück. Folgende Belege sollten Sie im Original Ihrer
Steuererklärung beilegen und die Kopien bei sich zu Hause
aufbewahren:
- Spendenbescheinigungen bzw. Zuwendungsbestätigungen
- Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld,
Kurzarbeitergeld oder Elterngeld
- Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder Zinsabschläge
zum Beispiel aus Aktienfonds
- Nachweis von außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten,
Pflege- und Pflegeheimkosten, Scheidungs-, Unterhalts-, Zivilprozess-
oder Beerdigungskosten
- Nachweise der Behinderung wie ein Schwerbehindertenausweis oder ein
Feststellungsbescheid
- Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
- Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge wie die
Riester-Rente
Sie können noch viel mehr in Ihrer Steuererklärung eintragen, zum
Beispiel Kinderbetreuungs- oder Werbungskosten. In der Regel reicht
es aus, wenn Sie die Belege dazu daheim aufbewahren. Anders bei
haushaltsnahen Dienstleistungen: Hier sollten Sie die
Originalrechnungen samt Überweisungsträger Ihrer Steuererklärung
beifügen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Steuer ABC Welche Belege
müssen in die Steuererklärung? (http://ots.de/ZzHWA)
Über die VLH
Der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die VLH, ist einer
der wenigen Lohnsteuerhilfevereine, die bundesweit vertreten sind. In
mehr als 2.800 Beratungsstellen beraten wir knapp 800.000 Mitglieder
- für sie nehmen wir uns Zeit und sprechen ihre Sprache. Außerdem
sorgen wir für nachhaltige Beratungsqualität: 1.200 der
VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 zertifiziert, das sind mehr
Zertifizierungen als bei allen anderen Lohnsteuerhilfevereinen
zusammen. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner erstellen wir im
Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG
Einkommensteuererklärungen. Weitere Informationen erhalten Sie im
Internet unter www.vlh.de oder unter unserer kostenfreien Rufnummer
0800 1817616.
Dieser Pressetext steht Ihnen unter folgendem Link auch zum
Download bereit: http://ots.de/ffPYo
Pressekontakt:
Bernhard Lauscher, Steuerberater
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 49010
Fax: 06321 490149
E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
474472
weitere Artikel:
- DGAP-Adhoc: Praktiker AG: Application made to open insolvency proceedings in relation to Praktiker and extra BAU+HOBBY stores Praktiker AG / Key word(s): Insolvency
11.07.2013 13:27
Dissemination of an Ad hoc announcement according to § 15 WpHG, transmitted
by DGAP - a company of EQS Group AG.
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
---------------------------------------------------------------------------
Publication of ad-hoc announcement pursuant to Section 15 WpHG (German
Securities Trading Act)
Insolvency
- Application made to open insolvency proceedings in relation to
Praktiker and extra BAU+HOBBY stores mehr...
- DGAP-Adhoc: Praktiker AG: Eröffnung von Insolvenzverfahren für die Praktiker- und extra BAU+HOBBY-Märkte beantragt Praktiker AG / Schlagwort(e): Insolvenz
11.07.2013 13:27
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Insolvenz
- Eröffnung von Insolvenzverfahren für die Praktiker- und
extra BAU+HOBBY-Märkte beantragt
- Max Bahr-Märkte von Antrag nicht betroffen mehr...
- Praktiker AG und acht operative Gesellschaften stellen Antrag auf Insolvenz - Max-Bahr-Märkte und Auslandsgeschäft nicht betroffen Hamburg (ots) - Die Praktiker AG hat heute beim Amtsgericht
Hamburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt. Der Schritt war notwendig geworden, nachdem die
Verhandlungen über eine zunächst Erfolg versprechende weitere
Sanierungsfinanzierungen gescheitert waren und kurz zuvor auch der
angestrebte Verkauf der Anteile an der luxemburgischen
Tochtergesellschaft Bâtiself S.A. wegen Gremienvorbehalten auf Seiten
des Käufers nicht abgeschlossen werden konnte. Der Insolvenzantrag
erstreckt sich neben der Praktiker mehr...
- IKK classic: Erstes Quartal 2013 bestätigt gutes Vorjahresergebnis Hagen (ots) - "Kein Zusatzbeitrag bis 2015"
Im ersten Quartal 2013 hat die IKK classic einen
Einnahmeüberschuss von 67,2 Millionen Euro erzielt.
Einnahmen von 2.210,9 Millionen Euro standen laut vorläufigem
Finanzergebnis Ausgaben von 2.143,7 Millionen gegenüber.
Deutschlands größte handwerkliche Krankenkasse setzt damit die
günstige Vorjahresentwicklung fort. Die heute vom Verwaltungsrat bei
seiner Zusammenkunft in Hagen abgenommene Jahresrechnung weist für
2012 einen Überschuss von rund 378 Millionen Euro aus.
mehr...
- DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Administrative offence proceeding formally opened by French Competition A.S. Création Tapeten AG / Key word(s): Legal Matter
11.07.2013 15:30
Dissemination of an Ad hoc announcement according to § 15 WpHG, transmitted
by DGAP - a company of EQS Group AG.
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
---------------------------------------------------------------------------
Following on from the search conducted in November 2010, the French
Competition Authority ('Autorité de la concurrence') has now sent
statements of objections ('notification de griefs') to SCE - Société mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|