Dürfen alle Pflegenden mitentscheiden, ob sie eine Pflegekammer brauchen? / bpa mahnt repräsentative Befragung und die Beteiligung der Altenpflege in Sachen Pflegekammer an
Geschrieben am 19-07-2013 |
Kiel (ots) - Das Land Schleswig-Holstein plant die Einführung
einer Pflegekammer. Trotzdem oder gerade deshalb führt die
Landesregierung eine Meinungsumfrage unter Pflegefachkräften durch,
von deren Ergebnis sie nach Bekunden der Ministerin die Entscheidung
abhängig machen will.
Zu den Aufgaben einer Kammer für Pflegende gehört der Erlass
beruflicher Richtlinien und Vorschriften, die Registrierung der
Berufsangehörigen, die Überwachung der Fort- und
Weiterbildungsverpflichtung und die Aufstellung und Kontrolle von
Qualitätskriterien oder Standards. Entsprechend gestalten sich auch
die Pflichten der Pflegenden gegenüber der Kammer, an die sie durch
eine Zwangsmitgliedschaft gebunden werden. Neben einem monatlichen
Beitrag, der von allen Kräften zu zahlen wäre und bei circa 12 Euro
liegen soll, unterliegen die Pflegekräfte einer Meldepflicht bei
allen Adressänderungen und müssen bestimmte Fortbildungen
absolvieren. Pflichtverstöße kann die Kammer disziplinarisch
verfolgen - und gegebenenfalls sogar die Berufserlaubnis aberkennen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) e.V.
hält die Einrichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein für
unnütz und fühlt sich von den Pflegenden in dieser Ansicht bestätigt:
Bereits in den ersten Tagen erhielt die bpa-Landesgeschäftsstelle
eine Vielzahl von Rückmeldungen gegen die Schaffung einer Kammer.
Zeitgleich mit der Erhebung durch das Land eruiert der bpa ebenfalls
die Meinung der Pflegenden. Gern hätte er den Erhebungsbogen wie die
Landesregierung gestaltet; dieser ist allerdings nicht zugänglich. So
bleibt ungewiss, ob die Regierung nach einem klaren Ja oder Nein zur
Pflegekammer fragt. Wie sensibel das Thema ist, zeigen die Ergebnisse
aus Niedersachsen. Dort sprach sich die deutliche Mehrheit der
Pflegenden, die nach der Zwangsmitgliedschaft und der verpflichtenden
Beitragszahlung gefragt wurden, gegen die Kammer aus.
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Christa Steinhauer sieht
die Pflegekammer als Mogelpackung an: "Die Pflegekammer verursacht
Spesenkosten für ihre Zwangsmitglieder, bietet ihnen jedoch nicht
einmal die sonst in Kammern übliche Altersvorsorge", kritisiert sie.
"In Schleswig-Holstein gibt es, wie beispielsweise auch in Bayern,
verbändeüberreifend eine kritische Haltung zur Schaffung einer
Kammer, denn sie löst weder die Probleme wie den Fachkräftemangel und
die künftige Finanzierung in der Pflege, noch verbessert sie die
Situation des Berufsstandes", so Christa Steinhauer weiter.
Der bpa in Schleswig-Holstein fürchtet für die Pflegeeinrichtungen
im Land eine weitere unnötige Bürokratie und sieht die Pflegenden vor
zusätzliche Belastungen gestellt. Diese Einschätzung teilt auch
Christina Kaleve, Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands für
Altenpflege e.V. (DBVA): "Die dringlichsten Probleme in der Pflege
wie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine qualitativ
hochwertige Pflege und gute Arbeitsbedingungen kann eine Pflegekammer
nicht lösen."
Die vom Land Schleswig-Holstein in Auftrag gegebene repräsentative
Befragung ausgewählter Pflegekräfte findet noch bis Ende August
statt. Ebenfalls bis Ende August läuft die seitens des bpa
durchgeführte Befragung. Die Ergebnisse werden mit Spannung erwartet.
Pressekontakt:
Katja Claus, Leiterin der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0431/7801762
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