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InfraTrust-Anwalt erwirkt Gerichtsbeschluss gegen Oliver Schulz / Sworn-Geschäftsführer veröffentlicht erneut Falschbehauptungen - Jetzt drohen EUR 250.000 Ordnungsgeld oder sechs Monate Haft

Geschrieben am 25-07-2013

Berlin (ots) - Im Zuge der Auseinandersetzung mit dem ehemaligen
Geschäftsführer der InfraTrust-Fonds (IT-Fonds), Oliver Schulz, hat
nun auch der beratende Rechtsanwalt der IT-Fonds, Dr. Christian
Herbst (Rechtsanwälte Herbst Bröcker), einen gerichtlichen Beschluss
erwirkt.

Oliver Schulz hatte behauptet, dass Dr. Christian Herbst die durch
die Sworn Gruppe widerrechtlich einberufene Gesellschafterversammlung
der IT-Fonds 6 und 8 am 25. Juni als ordnungsgemäß und beschlussfähig
erachtet habe. Konkret hatte Oliver Schulz auf seiner Webseite
www.sworn-hilft-anlegern.de formuliert: "Für die Versammlung vom 25.
Juni 2013 war ordnungsgemäß eingeladen worden und sie war
beschlussfähig, wie Herr Dr. Herbst auch auf Frage von Stefan Winter
zugegeben hat."

Tatsächlich war der Sworn Gruppe die Einberufung dieser
Gesellschafterversammlung durch eine gerichtliche Verfügung des
Landgerichts Berlin vom 20. Juni (Az. 21 O 191/13) untersagt worden,
weil die Einladungen aus mehreren Gründen treuwidrig waren. Als
mandatierter Anwalt der InfraTrust Fonds war Dr. Christian Herbst
dies selbstverständlich bewusst, weshalb er die von Oliver Schulz
fälschlicherweise zitierte Aussage nachweislich nie getroffen hat.
Aus diesem Grund hat das Landgericht Berlin jetzt eine einstweilige
Verfügung (AZ 27 O 435/13) gegen Oliver Schulz sowie gegen die von
diesem geführte CSK Management GmbH erlassen. Danach ist es Oliver
Schulz untersagt dies erneut zu behaupten. Handelt der
Sworn-Geschäftsführer dem zuwider, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von
250.000,- Euro gegen ihn verhängt, alternativ kann eine Ordnungshaft
von bis zu sechs Monaten gegen Oliver Schulz angeordnet werden.
Zusammengefasst hat Oliver Schulz mit seiner Sworn Gruppe also
rechtswidrig eine Gesellschafterversammlung einberufen lassen, diese
eben wegen dieser Rechtswidrigkeit mittels Gerichtsbeschluss
untersagt bekommen, dann versucht diese dennoch abzuhalten und
überdies im Nachhinein noch behauptet, dass die Einberufung
rechtmäßig war und dies wieder gerichtlich untersagt bekommen.
"Dieser Vorgang verdeutlicht einmal mehr die Dreistigkeit, mit der
Oliver Schulz inzwischen völlig offen vorgeht", so
InfraTrust-Geschäftsführer Stephan Brückl. "In ein und derselben
Sache hat er drei Mal in aller Öffentlichkeit rechtswidrig gehandelt
und dabei auch noch gelogen. Das widerspricht jeglicher Ethik und
Moral."

Zuletzt hatte das Landgericht Berlin Oliver Schulz am 25. Juni
verboten, falsche Behauptungen über den status quo sowie die
Entwicklung der IT-Fonds zu verbreiten. Konkret erließ das
Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die CSK Management
GmbH, vertreten durch Oliver Schulz als Geschäftsführer, sowie gegen
Oliver Schulz persönlich (27 O 340/13). Fonds-Geschäftsführer Stephan
Brückl hatte diese einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit der in
weiten Teilen unwahren Darstellung von Oliver Schulz über die
IT-Fonds 2, 5 und 9 innerhalb der von ihm initiierten "Sworn hilft
Anlegern"-Kampagne beantragt. Bei Zuwiderhandlung drohen Oliver
Schulz ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000,00 Euro oder ersatzweise
eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.



Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Telefon: +49 30 2404 8290
Telefax: +49 30 303665791
Email: uwe.wolff@naima-media.de


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