Neue OZ: Kommentar zu Rauchen
Geschrieben am 31-07-2013 |
Osnabrück (ots) - Eine Frage des guten Willens
Rauchen kann ein Kündigungsgrund sein - als dieses Urteil des
Düsseldorfer Amtsgerichts bekannt wurde, dauerte es nicht lange, bis
die Raucher ihrem Frust in Internetkommentaren Luft machten. Doch es
gibt keinen Grund zur Aufregung - vorerst jedenfalls.
Das Rauchen in der eigenen Wohnung gilt bisher als
höchstrichterlich geschütztes Gut. Daran ändert die Düsseldorfer
Entscheidung erst einmal nichts. Das Gericht hat das Recht auf
Rauchen in der Wohnung grundsätzlich sogar bestätigt. Nur weil der
Mieter angeblich das Treppenhaus verräucherte und so die Gesundheit
der anderen Bewohner aufs Spiel setzte, bekam die Vermieterin recht.
Auch das kann man bezweifeln: Selbst wenn es nach Rauch riecht,
ist der tägliche Gang durchs Treppenhaus wohl kaum gefährlicher als
ein tiefer Atemzug an einer stark befahrenen Straße. Wenn Rauchgeruch
im Treppenhaus also überhaupt ein Kündigungsgrund sein kann, dann
sollte der Vermieter den Vorwurf beweisen müssen. Das geschah im
Düsseldorfer Fall bisher noch nicht. Gut möglich also, dass das
Urteil in der nächsten Instanz wieder kassiert wird.
Unabhängig vom Ausgang: Sollte hinter dem Prozess, wie von der
Vermieterin behauptet, ein klassischer Nachbarschaftsstreit stehen,
hätte bestimmt auch dieser nicht auf dem Richtertisch landen müssen.
Etwas mehr guter Wille und Entgegenkommen auf beiden Seiten - und der
friedlichen Koexistenz stünde nichts im Weg.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
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