Landgericht Hamburg verbietet "Gute Pillen - Schlechte Pillen (GPSP)" unwahre Äußerungen zu SONOSAN
Geschrieben am 08-08-2013 |
Bonn (ots) - Die SanimaMed Europe Health S.r.l. hat vor dem
Landgericht Hamburg (324 O 282/13) eine ohne mündliche Verhandlung
erlassene einstweilige Verfügung gegen die Gute Pillen - Schlechte
Pillen - Gemeinnützige Gesellschaft für unabhängige
Gesundheitsinformation mbH (GPSP) erstritten. In dieser vorläufigen
und noch nicht rechtskräftigen Entscheidung untersagte das
Landgericht Hamburg der GPSP, in Bezug auf die SanimaMed Europe
Health S.r.l. zu behaupten:
- "Inzwischen ist dem SONOSAN-Anbieter mit deutscher
Postfachadresse und rumänischem Firmensitz gerichtlich untersagt,
dieses Produkt gegen Tinnitus zu bewerben und in den Handel zu
bringen."
und/oder
- "Mehrere Gerichtsurteile hindern das Unternehmen SanimaMed nicht
daran, SONOSAN weiterhin zu verkaufen."
Insbesondere wenn dies geschieht wie auf der Homepage von GPSP, wo
eine "aktuelle Meldung" vom 08.05.2013 mit der Überschrift "Report
München" greift GPSP-Recherchen auf" eine unzutreffende Darstellung
über die SanimaMed Europe Health S.r.l. enthalten war.
Wir sind zufrieden, dass hier durch das Landgericht Hamburg einer
medialen Darstellung, zuletzt insbesondere durch GPSP und das
ARD-Fernsehmagazin Report ein greifbarer Beleg entgegengesetzt wurde,
der auch unsere zufriedenen Kunden darin bestärken sollte, auf die
eigenen positiven Erfahrungen mit unserem Produkt SONOSAN zu
vertrauen und weniger auf mittlerweile untersagte Behauptungen aus
dem Internet zu hören.
Pressekontakt:
SanimaMed Europe Health S.r.l.
Verbraucherservice
Postfach 17 03 76
53029 Bonn
Telefon: 0221/67787380
Telefax: 0221/67787381
www.sanimamed.com
service@sanimamed.com
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