Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte und zum barrierefreien Wählen
Geschrieben am 14-08-2013 |
Wiesbaden (ots) - Bei der Bundestagswahl 2013 können blinde und
sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mit Hilfe von
Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer
Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden
die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV)
ausgegeben.
Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl
2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die
Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen von der
Bundesregierung erstattet.
Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten
oberen Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist
dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone
werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum
Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als
Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und
sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine
oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.
Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder
mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf
dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.
Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese -
auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein - anfordern
- über die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 / 66 64 56
(0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch
die Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt oder
- direkt bei den Landesvereinen des DBSV, die aus der Liste am
Ende dieser Pressemitteilung ersichtlich sind.
Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der
barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der
Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum
barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie
Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der Wahlraum nicht
barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und
damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in diesem
Wahlkreis gewählt werden. Selbstverständlich besteht auch die
Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Weitere Informationen können dem
Wahlschein und dem Merkblatt zur Briefwahl, das den
Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer
körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine
andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt
werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes.
Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem
Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson
darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und
ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des
Anderen geheimzuhalten.
Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und
sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos
Stimmzettelschablonen zur Verfügung:
Bundesland Verein bzw. Verband und Erreichbarkeit
Baden- Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein
Württemberg V.m.K.,Mannheim, Telefon: 0621 / 40 20 31
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.
Freiburg, Telefon: 0761 / 3 61 22
Blinden- und Sehbehindertenverband Württem-
berg e. V., Stuttgart, Telefon: 0711 / 2 10 60-0
Bayern Bayerischer Blinden- und Sehbehinderten-
bund e.V, München, Telefon: 089 / 5 59 88-0
Berlin Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin gegr. 1874 e.V., Telefon: 030 / 8 95 88-0
Branden- Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg
burg e.V., Cottbus, Telefon: 0355 / 2 25 49
Bremen Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V.,
Telefon: 0421 / 24 40 16-10
Hamburg Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.,
Telefon: 040 / 20 94 04-0
Hessen Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V.
Frankfurt/Main, Telefon: 069 / 15 05 96 72
Mecklenburg- Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-
Vorpommern Vorpommern e.V., Rostock, Telefon: 0381 / 77 89 80
Niedersachsen Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen
e.V., Hannover, Telefon: 0511 / 51 04-0
Nordrhein- Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein
Westfalen e.V., Detmold, Telefon: 05231 / 63 00-0
Blinden- und Sehbehindertenverband Nord-
rhein e.V., Meerbusch, Telefon: 0 21 59 / 96 55-0
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.,
Dortmund, Telefon: 0231 / 55 75 90-0
Rheinland- Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rhein-
Pfalz land-Pfalz e.V., Mainz, Telefon: 06131 / 6 93 97 36
Saarland Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland
e.V., Saarbrücken, Telefon: 0681 / 81 81 81
Sachsen Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e.V.,
Dresden, Telefon: 03 51 / 8 09 06 11
Sachsen- Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-
Anhalt Anhalt e. V., Magdeburg, Telefon: 0391 / 2 89 62 39
Schleswig- Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-
Holstein Holstein e.V., Lübeck, Telefon: 0451 / 40 85 08-0
Thüringen Blinden- und Sehbehindertenverband
Thüringen e.V., Weimar, Telefon: 03643 / 74 29 07
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: (0611) 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de
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