Hohe Kosten für die Rufnummernportierung behindern Wettbewerb im Festnetz / easybell gewinnt mit Wettbewerbsklage vor dem Landgericht Köln
Geschrieben am 15-08-2013 |
Berlin (ots) - Vielen Kunden ist es beim Wechsel ihres
Breitbandanbieters wichtig, ihre gewohnte Rufnummer mitzunehmen. Für
die Portierung darf der abgebende Anbieter dem Kunden die ihm
entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Zu hohe Kosten können Kunden
jedoch vom Wechsel abhalten. Das Berliner
Telekommunikationsunternehmen easybell hat vor dem Landgericht Köln
gegen einen Wettbewerber gewonnen, der einen Kunden durch hohe und
intransparente Portierungskosten einen Wechsel erschwert hat. Dem
Kunden, der mit zehn Rufnummern zu easybell wechseln wollte, wurden
pro Rufnummer 29,99 Euro Portierungsgebühren angekündigt, also
insgesamt 299,90 Euro. Der Kunde verzichtete daraufhin teilweise auf
die Rufnummernmitnahme.
easybell klagte gegen das Unternehmen, da überhöhte Kosten für
ausgehende Portierungen den fairen Wettbewerb verhinderten.
Rechtsanwalt André Queling von der Kanzlei Grosse Gottschick+Partner
fasst die Auffassung der easybell GmbH zusammen: "Portierungen
mehrerer Rufnummern eines Kunden werden in einem technischen Vorgang
abgewickelt. Daher und aufgrund der marktüblichen Preise konnte der
Kunde die Preisliste so interpretieren, dass das Leistungsentgelt nur
einmal fällig wird." Nach Urteil des Landgerichts Köln vom 05.08.2013
(LG Köln - 31 O 193/13) droht dem beklagten Anbieter bei Wiederholung
ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Im Festnetzbereich sind die maximalen Kosten für Portierungen
bislang nicht reguliert. Einige Anbieter nutzen diese Lücke, um
überhöhte Kosten in Rechnung zu stellen. "Immer wieder werden Kunden
durch hohe Portierungskosten des Altanbieters überrascht. Es ist
verständlich, dass Kunden hieraufhin den Wechselauftrag widerrufen"
berichtet Dr. Andreas Bahr, Geschäftsführer der easybell GmbH. "Mit
dem richtungsweisenden Urteil im Rücken werden wir uns zukünftig noch
konsequenter für unsere Kunden einsetzen und gegen die Behinderung
des Wettbewerbs vorgehen. Wünschenswert wäre jedoch, wenn der
Gesetzgeber eine Obergrenze für die Portierungskosten von
Festnetznummern - ähnlich wie beim Mobilfunk - festlegen würde", so
Dr. Bahr weiter.
Pressekontakt:
easybell Presseabteilung
Steffen Hensche
030/80951500
presse@easybell.de
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