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Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu Jonathan Meese: "Frei, Kunst sein zu lassen" von Susanne Wiedamann

Geschrieben am 15-08-2013

Regensburg (ots) - Ist Jonathan Meeses "Hitlergruß" Kunst,
unterliegt der Kunstfreiheit und ist somit durch den Artikel 5 Absatz
3 des Grundgesetzes geschützt? Das Kasseler Gericht hat so
entschieden. Meeses Aktionen sind Kunst, daher Freispruch für den
Künstler. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Meese die
Ideologie der Nazis nicht verherrlicht, sondern verspottet. Der
Provokationskünstler hat es dem Gericht nicht leicht gemacht, zu
erkennen, wes Geistes Kind er ist. Zu sehr lässt er Handlungen und
Haltungen als privater Mensch und als Bühnenfigur verworren und
verwirrend ineinanderfließen, als dass die Grenzen so klar zu ziehen
wären. Dennoch wurde im Prozess deutlich: Meese gibt als Kunstfigur
gern den Nazi, ist es aber nicht. Somit hat das Gericht richtig
entschieden. Also müssten doch alle zufrieden sein? Doch für viele
bleibt ein unguter Beigeschmack. Denn Meeses Kunst verpufft ohne
Erkenntnisgewinn. Sein Spott kommt nicht an. Der Sinn der Verwendung
von Nazi-Symbolen erschließt sich - im Gegensatz zu vielen anderen
Künstlern und Kabarettisten - bei ihm nicht. Meese beansprucht das
Recht auf Geschmacklosigkeit für sich. Das Publikum kann nun den
Spieß umdrehen. Es hat die Freiheit, Meeses Kunst, die sich in
Provokation um der Provokation willen erschöpft, Kunst sein zu
lassen. Man muss nicht gut finden, was Meese, der 2016 in Bayreuth
inszeniert, da macht. Das Publikum hat es in der Hand, ob
Provokationskunst dieser Art sich auf den Bühnen hält.



Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de


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