Deutsches Gericht stellt Verletzung von Nichias YAG-Patent durch Everlight LED Produkte fest
Geschrieben am 09-09-2013 |
München (ots) - In den Patentverletzungsverfahren, die Nichia
Corporation ("Nichia") am Landgericht Düsseldorf (Deutschland) gegen
Everlight Electronics Co., Ltd. (Taiwan) und Everlight Electronics
Europe GmbH ("Everlight", Az. 4a O 56/12) und ihre deutsche
Vertriebshändler Future Electronics Deutschland GmbH (Az. 4a O 59/12)
und REGO Lighting GmbH (Az. 4a O 108/12) eingeleitet hatte, entschied
das Gericht am 03.09.2013, dass Everlight und die Vertriebshändler
das Europäische Patent 936 682 (DE 697 02 929) (http://ots.de/odJ1v)
betreffend die streitgegenständlichen weißen LED-Produkte
("YAG-Patent") von Nichia verletzen.
Das Landgericht gab in seinen Urteilen den Ansprüchen von Nichia
auf Unterlassung sowie auf Rechnungslegung und Schadenersatz statt.
In den Verfahren gegen Everlight Electronics Europe GmbH und beide
Vertriebshändler bestätigte das Gericht darüber hinaus den Anspruch
auf Rückruf der streitgegenständlichen Produkte von den gewerblichen
Abnehmern und die Vernichtung der in ihrem Eigentum und Besitz
befindlichen streitgegenständlichen Produkte. Alle Urteile sind noch
nicht rechtskräftig und können mittels Berufung angegriffen werden
können.
Laut dem Urteil des Landgerichts verletzen sämtliche
streitgegenständlichen Produkte von Everlight, d. h. sechs
verschiedene weiße LED-Produkte (SL-PAR38/B/P17/30/E30/ND,
67-21/QK2C-B56702C4CB2/2T, 67-21/QK2C-B45562C4CB2/2T,
45-21/LK2C-B56702C4CB2/2T, 45-21/QK2C-B45562C4CB2/2T, SMD Low Power
LED 61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET), Anspruch 1 des YAG-Patents, indem
ein YAG-basierter Leuchtstoff mit GaN-basierten blauen LED verbunden
wird.
Im Hinblick auf den deutschen Vertriebshändler Future Electronics
Deutschland GmbH wurde das Produkt LED 61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET in
Nichias Patentverletzungsklage angegriffen und vom Landgericht als
patentverletzend angesehen. Hinsichtlich des deutschen
Vertriebshändlers REGO Lighting GmbH wurde das Produkt
OL-Deluxe/QL2/P44/LF/D50/SR/M/CE/ZN, welches S-L Cobra/T5
048DC/C/P10/LF/D50/ZN LED 61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET enthält,
angegriffen und vom Landgericht als patentverletzend angesehen.
Das Gericht wies auch den Antrag der Beklagten auf Aufsetzung des
Verfahrens hinsichtlich der anhängigen Nichtigkeitsklage, die von
Everlight Electronics Co., Ltd. (Taiwan) erhoben wurde, zurück. Die
mündliche Verhandlung in der ersten Instanz des
Nichtigkeitsverfahrens wird am 13.02.2014 vor dem Bundespatentgericht
stattfinden (Az. 2 Ni 11/12).
Nichia ist der Auffassung, dass dieses Urteil des Landgerichts
Düsseldorf außerordentliche Bedeutung im Markt für weiße LED hat.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
Pressekontakt:
Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7752
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