Westfalenpost: Vorrang für den Bildungsauftrag
Von Carsten Menzel
Geschrieben am 11-09-2013 |
Hagen (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern zwei
wegweisende Urteile gesprochen: Muslimischen Mädchen ist in einem
Burkini, also einem langärmeligen Badeanzug, der gemeinsame
Schwimmunterricht mit Jungen zuzumuten, und Mitglieder einer
Glaubensgemeinschaft wie die Zeugen Jehovas dürfen nur in
schwerwiegenden Einzelfällen vom Unterricht befreit werden. Damit hat
das Leipziger Gericht dem staatlichen Bildungsauftrag der Schulen
Vorrang eingeräumt - und den säkularen Staat gestärkt.
Die Motivation der Eltern, die ihre Kinder in beiden Fällen vor
aus ihrer Sicht religiös-unsittlichen Unterrichtssituationen oder
Lerninhalten schützen wollten, mutet tatsächlich seltsam und
inkonsequent an: Sie scheinen ihren eigenen Einfluss auf ihre Kinder
eher gering zu schätzen und setzen auf ein Leben in einer
Parallelwelt, anstatt sich mit dem Nachwuchs und der Realität
auseinanderzusetzen. Aber genau das muss Teil von Erziehung hin zur
Selbstständigkeit sein. Und um nichts anderes geht es. Insofern ist
das Bundesverwaltungsgericht juristisch einwandfrei und feinfühlig
vorgegangen: Es wahrt die Religionsfreiheit, in dem es Einzelfälle
als absolute Ausnahmen zulässt, und damit die freiheitliche
Grundordnung der Bundesrepublik betont. Und es lässt keinen Raum für
Rassismus gegen Muslime und Andersdenkende.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
485010
weitere Artikel:
- Westfalenpost: Gerade einmal eine kleine Geste
Von Nina Grunsky Hagen (ots) - Was sind schon 5000? Gemessen an insgesamt zwei
Millionen Menschen, die vor dem Krieg in ihrer Heimat Syrien auf der
Flucht sind. Gemessen an 700 000 Bedürftigen, die allein im
kleinen, armen Libanon Unterschlupf gefunden haben. Gemessen an
77 000 Asylbewerbern, die im vergangenen Jahr in Deutschland
einen Antrag gestellt haben - viele von ihnen aus osteuropäischen
Ländern, in denen derzeit kein Krieg tobt.
5000 Flüchtlinge, das sind gemessen an der menschlichen
Katastrophe in Syrien wohl kaum mehr...
- Lausitzer Rundschau: Es gibt Unterschiede
Deutschland wirbt weltweit um Pflegekräfte Cottbus (ots) - Vom Fachkräftemangel in Deutschland können
inzwischen viele Branchen ein Lied singen. Beispielsweise suchen die
Handwerkskammern schon lange im Ausland nach qualifiziertem Personal
oder neuen Azubis. Doch ein Dach zu decken oder einen Schrank zu
schreinern ist etwas anderes, als einen kranken oder alten Menschen
zu pflegen. Wenn die Bundesregierung jetzt also mit dem Anwerben von
Chinesen, Griechen oder Polen das wachsende Pflegeproblem hierzulande
beheben will, dann sollte sie die vielen warnenden Hinweise nicht
ignorieren. mehr...
- Weser-Kurier: Zu privaten Haushaltshilfen schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 12. September 2013: Bremen (ots) - Sie mähen den Rasen, hüten die Kinder, führen den
Hund aus, sie waschen, kochen und putzen. Und obwohl ihre Dienste
immer häufiger in Anspruch genommen werden, existieren viele von
ihnen offiziell überhaupt nicht. Denn ein großer Teil der privaten
Haushaltshilfen arbeitet schwarz. Rund vier Millionen Haushalte in
Deutschland haben einer Umfrage zufolge bereits illegal Dienstleister
beschäftigt, die Hälfte davon tut dies regelmäßig. Ordnungsgemäß bei
der Minijobzentrale gemeldet sind indes nur etwa 250000 private mehr...
- Weser-Kurier: Zum Burkini-Gerichtsurteil schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 12. September 2013: Bremen (ots) - Was hätte wohl Friedrich II. zu dem Urteil gesagt?
Jener Friedrich, der dafür warb, dass jeder nach seiner Fasson selig
werden möge. Der König plädierte Mitte des 18. Jahrhunderts für
Toleranz gegenüber religiösen Minderheiten, gegenüber Katholiken und
Hugenotten. Und die Frage ist fast 300 Jahre später: Ja, um Himmels
Willen, warum können muslimische Schülerinnen nicht nach ihrer Fasson
selig werden - ohne Schwimmunterricht? Ein tolerantes und durch und
durch demokratisches Land wie Deutschland kann das doch verkraften. mehr...
- Steinbrück schließt Rot-Rot-Grün wie auch eine Tolerierung durch die Linkspartei aus Köln (ots) - 11. September 2013
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat erneut jegliche
rot-rot-grünen Gedankenspiele nach der Bundestagswahl am 22.
September weit von sich gewiesen. "In meinen Augen ist die
Linkspartei nicht koalitionsfähig", erklärte Steinbrück in der
Sendung "Wahlarena" im Ersten. Die Linkspartei bestehe aus drei
Lagern - im Osten bereit zur Verantwortung sowie der kommunistischen
Plattform "und ziemlich vielen Sektierern in Westdeutschland. Mit
denen kann ich nicht regieren - weder außenpolitisch, noch mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|