Krings: Steinbrück ist der neue Genosse der Bosse durch Blockade bei Managergehältern
Geschrieben am 18-09-2013 |
Berlin (ots) - Nach Pressemeldungen zeichnet sich ab, dass die
SPD-geführten Länder und Baden-Württemberg im Bundesrat am Freitag
den Vermittlungsausschuss zur Aktienrechtsnovelle und damit zur
Begrenzung der Managergehälter und -renten anrufen werden. Dazu
erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
"Die christlich-liberale Koalition hatte Ende Juni im Bundestag
eine Aktienrechtsnovelle und damit eine Neuregelung zur besseren
Kontrolle der Managervergütung einschließlich der Altersbezüge
beschlossen. Erstmalig muss die Höhe maximal erzielbarer Einkünfte
vom Aufsichtsrat vorgeschlagen und von der Hauptversammlung bestätigt
werden. Die Aktionäre und damit die Eigentümer des Unternehmens haben
ein verbindliches Vetorecht. Die Eigentümer können so Gehalts- und
Rentenexzesse ihrer Topmanager verhindern. Die SPD verhindert mit
ihrem Veto im Bundesrat eine Eindämmung von Managergehältern und
ihrer Altersversorgung. Sie verstärkt so eine soziale Schieflage in
Unternehmen anstatt diese, wie stets von ihr gefordert, zu beenden.
Die Bundesratsblockade findet offenbar auch die Billigung von
SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück. Damit ist klar, dass Peer Steinbrück
kein ernsthaftes Interesse an Transparenz und Kontrolle der Gehälter
seiner früheren Auftraggeber in den Vorstandsetagen hat. Steinbrück
tritt damit endgültig in die Fußstapfen von Gerhard Schröder als
Genosse der Bosse."
Hintergrund:
Der Bundestag hat am 27. Juni 2013 das Gesetz zu Verbesserung der
Kontrolle der Vorstandsvergütung und weiterer aktienrechtlicher
Vorschriften angenommen. Der Aufsichtsrat soll zu den
Vorstandsgehältern (einschließlich Renten und Abfindungen) einen
Vorschlag für Vergütungssystem und konkrete Höchstgrenzen machen, die
jährliche Hauptversammlung kann diese annehmen oder ablehnen. Das
Gesetz ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Durch die Anrufung des
in dieser Wahlperiode nicht mehr tagenden Vermittlungsausschusses
fällt das Gesetz unter den Grundsatz der Diskontinuität und müsste in
der kommenden Wahlperiode neu eingebracht werden.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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