Originäres Livestreaming bei sportschau.de - WDR-Rundfunkrat schließt Überprüfung positiv ab
Geschrieben am 19-09-2013 |
Köln (ots) - Der WDR-Rundfunkrat hat die ARD-Vorlage "Originäres
Livestreaming bei sportschau.de" auf Dreistufentestpflichtigkeit hin
überprüft. Der Rundfunkrat war einstimmig der Ansicht, dass die
Livestreaming-Angebote vom genehmigten Telemedienkonzept
"sportschau.de" gedeckt sind. Damit kann dieses Angebot zunächst bis
Ende 2014 verbreitet werden. Mit der Information der
Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) wurde das Verfahren nun
abgeschlossen.
Das Angebot von sportschau.de ist ein Gemeinschaftsangebot der
ARD, das vom WDR verantwortet wird. Die ARD-Intendantinnen und
Intendanten hatten auf Basis des bestehenden Telemedienkonzepts von
sportschau.de den Einsatz von originärem Livestreaming bis Ende 2014
konkretisiert. Es handelt sich um ausschließlich im Internet
verbreitetes journalistisch-redaktionell gestaltetes Bildmaterial von
einzelnen Sportereignissen, das vor allem wegen der begrenzten
technischen und programmlichen Kapazitäten des Fernsehens ansonsten
ungenutzt bleiben muss. Dies betrifft Events wie beispielsweise
Olympische Spiele, die Leichathletik-WM, Sommer- und
Wintersportereignisse, die Fußball-WM und den paralympischen Sport.
Dabei werden nur ohnehin vorhandene Übertragungsrechte genutzt, für
die es zudem kein Interesse anderer Anbieter an Sublizenzen gab.
Wie im ARD-Genehmigungsverfahren für neue und veränderte
Gemeinschaftsangebote von Telemedien geregelt, wurde vom für das
Telemedienangebot sportschau.de federführend zuständigen WDR eine
Vorprüfung durchgeführt, ob das vorgesehene Angebot durch das
bestehende Telemedienkonzept abgedeckt ist oder ob ggf. ein neuer
Drei-Stufen-Test durchgeführt werden muss. Kriterien dieser
Vorprüfung sind vor allem, ob die inhaltliche Ausrichtung eines
Telemedienangebots wesentlich verändert wurde, ob sich durch das
verstärkte Livestreaming-Angebot möglicherweise die Zielgruppe
wesentlich geändert hat und welche Kosten für das Angebot anfallen.
Dem WDR-Rundfunkrat wurde anschließend das Ergebnis dieser
Vorprüfung durch den Intendanten zur Überprüfung vorgelegt. Kommt der
Rundfunkrat zu einer anderen Einschätzung, kann er vom Intendanten
die Einleitung eines Drei-Stufen-Test-Verfahrens verlangen. Erläutert
wurden die Rechtesituation, die möglichen marktlichen Auswirkungen
sowie die Produktionskosten für das Vorhaben. Das Gremium hat das
Angebot anhand einer ausführlichen schriftlichen Vorlage mit
Darstellung der Konzep-tion und der Planungen geprüft und kam nach
eingehender Erörterung zu dem Ergeb-nis, dass das Angebot zum
originären Livestreaming vom Konzept von sportschau.de umfasst ist.
Der einstimmige Beschluss des WDR-Rundfunkrats gilt zunächst für die
Zeit bis Ende des Jahres 2014. Mit der Information aller
Rundfunkrats- und Verwal-tungsratsvorsitzenden in der
Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) wurde das Verfahren nun
abgeschlossen.
WDR-Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi teilt dazu mit: "Der
WDR-Rundfunkrat ist nach intensiven Beratungen zu dem Ergebnis
gekommen, dass das beschriebene Angebot zum originären Livestreaming
im Telemedienkonzept von sportschau.de an-gelegt ist und insofern
lediglich eine Konkretisierung des abstrakter gefassten
Teleme-dienkonzepts darstellt. Er bestätigt damit das Ergebnis der
Vorprüfung durch den WDR-Intendanten, dass ein neuer Drei-Stufen-Test
nicht erforderlich ist. Das Resultat unserer Beratungen haben wir nun
der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) übermittelt. Für die
Zuschauerinnen und Zuschauer freut es mich besonders, dass der
öffentlich-rechtliche Rundfunk dieses Angebot zur
Sportberichterstattung machen kann."
Besuchen Sie auch die Seite des Rundfunkrats im Internet:
www.wdr-rundfunkrat.de
Pressekontakt:
Die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Tel: 0221/220-5600
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