Wer ohne Wahlberechtigung oder mehrfach wählt, macht sich strafbar
Geschrieben am 19-09-2013 |
Wiesbaden (ots) - Vor der Bundestagswahl am 22. September 2013
weist der Bundeswahlleiter darauf hin, dass jede/r Wahlberechtigte
nur einmal wählen darf. Dies gilt auch dann, wenn man -
beispielsweise nach einem Umzug - mehrere Wahlbenachrichtigungen
erhalten haben sollte. Wer mehrfach wählt oder wer wählt, ohne
wahlberechtigt zu sein, begeht Wahlfälschung und macht sich strafbar.
Zur Wahrung einer ordnungsgemäßen Wahl werden Verstöße gegen die
wahlrechtlichen Regeln geahndet: Wer unbefugt wählt, wird mit einer
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft
(§ 107a Abs. 1 Strafgesetzbuch). Auch der Versuch einer solchen Tat
ist strafbar.
Also: Wenn Sie wahlberechtigt sind, nehmen Sie an der
bevorstehenden Bundestagswahl teil - aber bitte nur einmal.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de
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