Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW mit der VdK-Plakette für behindertengerechtes Bauen ausgezeichnet
Geschrieben am 20-09-2013 |
Gelsenkirchen (ots) - Heute hat der Sozialverband VdK e.V. dem
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein Westfalen (BLB
NRW) die VdK-Plakette für behindertengerechtes Bauen verliehen. Der
BLB NRW hat diese Auszeichnung explizit für seine Tagungseinrichtung,
den "lichthof" in Gelsenkirchen, erhalten, der nahezu alle
Prüfkriterien des Sozialverbands VdK erfüllt. Der "lichthof" wird
nicht nur von den rund 2000 Beschäftigten des BLB NRW genutzt,
sondern steht auch für Fortbildungen externer Veranstalter zur
Verfügung.
"Wir freuen uns sehr über diese besondere Auszeichnung. Sie ist
ein großartiger Lohn für unser Bemühen, im Rahmen unserer
Möglichkeiten Barrieren in unseren Gebäuden abzubauen. Und sie ist
gleichzeitig ein Ansporn, uns auch weiterhin intensiv für die
Teilhabe behinderter Menschen einzusetzen", bekräftigte Dr. Martin
Chaumet, Geschäftsführer des BLB NRW, als ihm die Urkunde überreicht
wurde.
Die Plakette und das Zertifikat für barrierefreie Bauweise vergibt
der Sozialverband VdK e.V. nur selten. Die Auszeichnung ist an
strenge Kriterien geknüpft und wird nur an örtliche Bauherren
verliehen, die bereits bestehende Gebäude barrierefrei umgebaut
haben. Der VdK ist überzeugt, dass der "lichthof" in Gelsenkirchen
diese Auszeichnung verdient. Er hat das Gebäude und seine Ausstattung
detailliert unter die Lupe genommen. Dabei wurde beispielsweise
geprüft, ob Behindertenparkplätze vor dem Haus vorhanden sind, ob
Rollstuhlfahrer das Gebäude über Rampen, automatische Türen und
Aufzüge erschließen können und ob sie im Gebäude eine ausreichende
Bewegungsfläche vorfinden. Auch die Frage, ob behinderte Menschen an
der Planung der baulichen Maßnahmen beteiligt waren, konnte eindeutig
mit "ja" beantwortet werden. Nahezu alle Prüfkriterien des
umfassenden Fragenkatalogs wurden erfüllt.
Ein ganz besonderes Ausstattungsmerkmal des "lichthofs" ist ein
einzigartiges, speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit
Hörbehinderung zugeschnittenes ergänzendes Aufzugnotrufsystem, das im
Oktober 2012 als Pilot-Anlage in Betrieb gegangen ist. Herzstück des
Systems ist ein Touchscreen. Er ermöglicht es im Aufzug
eingeschlossenen Personen mit Hörbehinderung, über eine geschützte
Mobilfunkverbindung schriftlich Informationen mit der BLB-eigenen
Notrufzentrale in Köln auszutauschen.
Initiiert hatte dieses Pilot-Projekt der BLB NRW, nachdem
Beschäftigte mit Hörbehinderung des Landesbetriebes bei einer Tagung
im "lichthof" auf das Problem aufmerksam gemacht hatten. Mit
fachlicher und finanzieller Unterstützung des Landschaftsverbands
Westfalen-Lippe (LWL), speziell des LWL-Integrationsamts Westfalen,
konnte es realisiert werden. Die technische Umsetzung haben die
Firmen Telegärtner Elektronik GmbH und ThyssenKrupp Aufzüge GmbH
erarbeitet.
Der "lichthof" an der Leithestraße in Gelsenkirchen ist das
Tagungshotel des BLB NRW. Der schult in dem ehemaligen Zechengebäude
seine rund 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 200 von ihnen haben
eine schwere Behinderung, 30 eine Hörbehinderung. Der "lichthof"
steht aber auch für Fortbildungen externer Veranstalter zur
Verfügung. Unter anderem nutzen der NRW-Landesgehörlosenverband und
der NRW-Landesverband des Deutschen Schwerhörigenbundes das Haus für
Seminare und Tagungen.
Pressekontakt:
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Münster
Barbara Kneißler
Telefon: +49 251 9370-619
E-Mail: barbara.kneissler@blb.nrw.de
www.blb.nrw.de
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