Stuttgarter Nachrichten: Visum-Urteil des EuGh
Geschrieben am 24-09-2013 |
Stuttgart (ots) - "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs,
die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige beizubehalten, ist
richtig. Denn die Klage war nicht mehr als der trickreiche Versuch,
über die zwischen der Türkei und der EU vereinbarte
"Dienstleistungsfreiheit" ein Recht zu erzwingen, das innerhalb
Europas an die volle EU-Mitgliedschaft gebunden ist. Ein
Friseurtermin bei einem Verwandtenbesuch in Berlin erfüllt die
Kriterien nicht."
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de
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