Lausitzer Rundschau: Auf Zwergenmaß
Die Rechte der Opposition im Bundestag
Geschrieben am 26-09-2013 |
Cottbus (ots) - Eine Opposition soll die Regierung vor sich her
treiben, sie angreifen und natürlich auch kontrollieren. Denn
Demokratie lebt vom Wechsel, nur so kann sie auch funktionieren. Doch
was, wenn die Regierung schier übermächtig und die Opposition eher
mit der Lupe zu suchen ist? Dann ist das nicht nur
demokratie-theoretisch ein Problem. Dann liegt die Gefahr nah, dass
eine Regierung die Bodenhaftung verliert, dass es zu politischen
Fehlentwicklungen kommt und am Ende gar zur Demokratieverdrossenheit.
Sollten sich Union und SPD tatsächlich zu einer Koalition
zusammenraufen, wäre die Opposition im neuen Parlament auf Zwergenmaß
geschrumpft. Nicht einmal einen Untersuchungsausschuss könnten Linke
und Grüne erzwingen. Dazu sind die Stimmen von 25 Prozent aller
Abgeordneten nötig. Beide Parteien bringen es aber nur auf 17
Prozent. Unter diesen Voraussetzungen hätte es zum Beispiel keine
Untersuchung des Luftangriffs bei Kundus gegeben, dem zahlreiche
afghanische Zivilisten zum Opfer fielen. Und auch die Drohnenaffäre
wäre wohl kaum näher beleuchtet worden. Nun macht es sicher keinen
Sinn, die Rechte der Opposition alle vier Jahre ihrer jeweiligen
Stärke anzupassen. Schon in den schwarz-roten Regierungszeiten
zwischen 2005 und 2009 war die Einberufung eines
Untersuchungsausschusses erleichtert worden. Anstatt dafür ein
bestimmtes Quorum ins Grundgesetz zu schreiben, wäre allerdings schon
damals eine allgemein gültige Regelung besser gewesen. Sie könnte
lauten: Jede Oppositionspartei hat das Recht auf Einsetzung eines
parlamentarischen Untersuchungsgremiums, egal, wie groß oder klein
sie ist. Es wäre ein Ausdruck lebendiger Demokratie.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
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