Bauwirtschaft: Was tun nach einem Arbeitsunfall? (BILD)
Geschrieben am 30-09-2013 |
Berlin (ots) -
Weit über 100.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert die
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jedes Jahr auf
deutschen Baustellen, über 109.000 waren es allein 2012. Beispiele
für typische Unfallverletzungen sind Knochenbrüche nach einem Sturz
vom Gerüst, Kopfverletzungen durch fallende Gegenstände oder
Bänderrisse beim Stolpern. Was in einem solchen Ernstfall zu tun ist,
sollten die Arbeitgeber wissen - und zwar bevor ein Unfall eintritt.
Ein Aushang zur Ersten Hilfe gehört auf jede Baustelle. Hier sind
zum Beispiel die Notrufnummern aufgeführt sowie die Namen der
Ersthelfer, Betriebssanitäter und wo es Erste-Hilfe-Material gibt.
Nach einem Unfall ist zunächst Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle zu
sichern und, falls nötig, die Person aus dem Gefahrenbereich zu
holen. In schweren Fällen muss ein Rettungswagen her, der Verletzte
sollte sofort in eine Klinik und zu einem so genannten
"Durchgangsarzt" gebracht werden. Diese Ärzte sind besonders
qualifiziert für die Behandlung von Unfällen.
Auch die Meldepflichten dürfen in der Aufregung nicht vergessen
werden: Ist ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall mehr als drei
Kalendertage arbeitsunfähig, hat der Unternehmer die Pflicht, der BG
BAU eine "Unfallanzeige" zu erstatten. Das geht natürlich auch
online. Bei tödlichen Verletzungen oder wenn mehr als drei
Beschäftigte durch einen Unfall verletzt werden, ist dies der
Berufsgenossenschaft sofort telefonisch zu melden.
Um die Folgen von Arbeitsunfällen kümmert sich die BG BAU. Sie
übernimmt die Haftung für die Unternehmer und trägt die Kosten der
Heilbehandlung sowie der medizinischen Rehabilitation. Bei schweren
Verletzungen werden die Betroffenen von Reha-Managern der BG BAU
komplett betreut: Von der Heilbehandlung über die medizinische
Rehabilitation bis hin zur individuellen beruflichen
Wiedereingliederung. Dafür müssen keine Anträge gestellt werden.
Sechs Wochen lang bekommen Betroffene in der Regel Entgeltfortzahlung
vom Arbeitgeber und danach Verletztengeld. Dieses beträgt 80 Prozent
des regelmäßig erzielten Arbeitsentgelts beziehungsweise
Arbeitseinkommens, es darf aber die Höhe des Nettoarbeitsentgelts
nicht übersteigen. Das Verletztengeld wird um die Beiträge für die
Renten- und Arbeitslosenversicherung gemindert, die der Versicherte
selbst zahlt. Der Betrag der Auszahlung ist damit geringer als die
Höhe der Entgeltfortzahlung.
Ist eine Rückkehr in den zuletzt ausgeübten Beruf nicht möglich,
werden individuelle Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt,
zum Beispiel finanzielle Leistungen für Eingliederungshilfen an einen
neuen Arbeitgeber oder für Umschulungs- oder
Qualifizierungsmaßnahmen. Sind die Folgen des Arbeitsunfalls so
schwer, dass die Erwerbsfähigkeit mit Blick auf dem gesamten
Arbeitsmarkt um mindestens 20 Prozent gemindert ist, zahlt die BG BAU
eine Rente. Bei Bedarf gewährt sie auch Leistungen zur Teilhabe am
Leben in der Gemeinschaft, etwa den behindertengerechten Umbau der
Wohnung oder des privaten Kfz.
Tipps zur Rettungskette, unter www.bgbau.de > Prävention > Medien
und Praxishilfen > Weitere Medien > Erste Hilfe unter der
Suchfunktion.
Pressekontakt:
thomas.lucks@bgbau.de
Telefon: 069/4705-824
joachim.foerster@bgbau.de
Telefon: 030/85781-518
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