Netz Leipzig GmbH kassierte 220.000 Euro und liefert nicht
Geschrieben am 01-10-2013 |
Hamburg (ots) - Netz Leipzig GmbH startet rechtswidrigen Versuch
"Care-Energy" die Kundenversorgung unmöglich zu machen - nach Bayern
Werk AG und Delitzsch Netz GmbH kündigt die Netz Leipzig GmbH trotz
geleisteter Vorauszahlungen von 220.000 Euro für Oktober 2013
"Care-Energy" den Netznutzungsvertrag.
"Stellen Sie sich vor, Sie zahlen die Miete für Ihr Lager stets
vollständig im Voraus. Eines Tages kündigt Ihr Vermieter rechtswidrig
den Vertrag und sperrt Sie von einem Tag auf dem anderen von Ihrem
Lager aus, obwohl Sie für die Nutzung bereits bezahlt haben." Mit
diesem Beispiel illustrierte Martin Kristek, Geschäftsführer der
mk-group Holding GmbH ("Care-Energy") die Absurdität der heute
bekannt gegebenen Kündigung der Netznutzungsverträge durch die Netz
Leipzig GmbH. "Wir vermuten ein abgesprochenes Verhalten mehrerer
Versorgungsnetzbetreiber mit dem Ziel, durch rechtswidriges Vorgehen
gegen unser Unternehmen uns zu schädigen und unsere Kunden zu
verunsichern. Dies werden wir nicht akzeptieren und gehen davon aus,
dass wir auch dieses bevorstehende Gerichtsverfahren wie
vergleichbare zuvor gewinnen werde." Bei "Care-Energy" geht man davon
aus, dass die Rechtswidrigkeit und die Aussichtslosigkeit des
Vorgehens den agierenden Netzbetreibern bekannt sind." Die
Netzbetreiber nutzen ihre Stellung als Monopolisten doppelt aus. Sie
sperren uns rechtswidrig den Netzzugang, zudem es keine Alternative
gibt und sie finanzieren diese abgestimmte Kampagne gegen uns mit
Gewinnen, die sie als Monopolisten unter anderem durch unsere Arbeit
erzielt haben. Wir fordern die Bundesnetzagentur auf, diesen
Wild-West-Methoden einzelner angeblich so integerer und zuverlässigen
Geschäftsführungen endlich Einhalt zu gebieten."
Care-Energy sieht sich als Energiedienstleister in der Pflicht,
für Kunden das optimale Ergebnis bei der Energieversorgung bei
Preisen wie Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Entsprechend
fordern wir für unsere Kunden eigene Netznutzungsverträge von allen
Versorgungsnetzbetrieben an. Dies gilt insbesondere auch für die mehr
als 5000 Kunden von "Care-Energy" im Raum Leipzig.
Die Möglichkeiten eigener Netznutzungsverträge werden bereits von
allen Großabnehmern und zahlreichen Mittelständlern genutzt.
"Care-Energy" macht die folgenden Vorteile dieser Lösung nun allen
seinen Kunden zugänglich:
1.) Der beim Kunden installierte Zähler ist größtenteils Eigentum
des Netzbetriebes. Der Netzbetrieb sendet Ablesekarten und oft sogar
Begrüßungsschreiben direkt an den Kunden, obwohl der Kunde in
keinerlei vertraglichem Verhältnis zum Netzbetrieb steht.
2.) Im Falle einer Störung des Netzes oder eines Ausfalls mit
Wiederinbetriebnahme kann es geschehen, dass elektrische Geräte durch
Überspannung defekt werden. Auf Grund des fehlenden
Vertragsverhältnisses mit dem Netzbetrieb ist die Haftungsfrage nicht
geklärt.
3.) Falls der Stromzähler einen Defekt aufweist oder sogar falsch
misst, ist ebenfalls unklar, wer haftet oder schadensersatzpflichtig
ist, da ohne eigenen Netznutzungsvertrag kein direktes
Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Netzbetrieb besteht.
4.) So der Kunde oder Care-Energy einen Messdienstleister
beauftragen möchte, z.B. zur Installation eines Smart-Meters, ist
dies ohne einen Netznutzungsvertrag nicht möglich, da auch die
Messstelle in einem "vertragslosen" Zustand ist. Obwohl die Wahl
eines Messstellenbetriebes und dieser Markt zum Wohl des Kunden
liberalisiert sind, entsteht ohne eigene Netznutzungsverträge kein
Wettbewerb, weil die Netzbetriebe Konkurrenz verhindern können.
5.) Auch wenn der Kunde bei einem Anbieterwechsel Schulden beim
Energielieferanten hat und vor einer Stromsperre steht (diese Drohung
erhalten jährlich 7.000.000 Bürger bundesweit), kann das Netz, so
dieses bezahlt ist, die Stromzufuhr nicht unterbrechen, sofern ein
eigener Netznutzungsvertrag besteht. Kunden mit Schulden bei einem
Energielieferanten würden in solchen Situationen automatisch in die
Grundversorgung fallen. Der Netznutzungsvertrag ist also eine Chance
für verschuldete deutsche Haushalte, die Energieversorgung aufrecht
zu erhalten.
6.) Der Netzbetrieb prognostiziert den Verbrauch an der
Abnahmestelle des Kunden und nicht der Energielieferant. Demnach hat
sich auch der Netzbetrieb für falsche Verbrauchsprognosen gegenüber
dem Kunden zu verantworten, ohne eigenen Netznutzungsvertrag kann
sich der Kunde bei überhöhten Prognosen weder beschweren noch
finanzielle Forderungen gegen den Netzbetrieb geltend machen.
Weitere wichtige Fakten zu Netznutzungsverträgen für die
Endkunden:
Der Energiepreis in Deutschland beinhaltet immer die Stromsteuer
und die EEG Umlage. Diese werden vom Energielieferanten entrichtet
und im Regelfall weiterbelastet.
Der Netzpreis beinhaltet immer die Konzessionsabgabe, KWK-Umlage,
Offshore-Umlage, §19 StromNEV, die Mess-, Grund- und
Abrechnungspreise. Diese Zahlungen werden vom Netzbetreiber geleistet
und im Regelfall weiter belastet.
Gemäß einer Vielzahl von Gerichtsbeschlüssen ist der
Letztverbraucher NICHT an GPKE Prozesse und
Bundesnetzagenturbeschlüsse zur Marktkommunikation gebunden und hat
das Recht auf eine papiermäßige Kommunikation und Rechnung. Ein
Privathaushalt mit einem eigenen Netznutzungsvertrag erhält die
Rechnung also in einer normalen Form, da gemäß § 14
Umsatzsteuergesetz der Netzbetreiber verpflichtet ist eine Rechnung
in Papierform zu erstellen, welche für den Kunden einfach,
nachvollziehbar und klar verständlich ist.
Der Netzbetrieb ist mit Netznutzungsvertrag durch Letztverbraucher
an die geltenden Verbraucherschutzgesetze gebunden, da der Vertrag
mit einem Verbraucher geschlossen wird - dies bedeutet zusätzliche
Rechte und zusätzlichen Schutz für die Kunden.
Kunden mit einem eigenen Netznutzungsvertrag haben die Möglichkeit
bei ALLEN Energiehändlern zu kaufen, was den Wettbewerb weiter
bestärkt. Regionale Ausschlüsse vom Angebot, beispielsweise für
besonders günstige Anbieter wie "Care-Energy", sind somit unmöglich.
Die Regelung über einen eigenen Netznutzungsvertrag zusätzlich zum
Energieliefervertrag zu verfügen, ist beispielsweise in Österreich
seit Langem Standard und hat sich bewährt. 2 Verträge bedeuten
doppelte Sicherheit für den Kunden.
Grundsätzlich schreiben Netzbetriebe wie Energielieferanten dem
Kunden eine Jahresrechnung und fordern monatliche Abschläge. Da die
Netzbetriebe im Regelfall diese Abschläge direkt vom Konto des Kunden
einziehen, entfällt mit geringem Aufwand das Risiko, durch
Vorkassenmodelle Geld zu verlieren.
Mit einem eigenen Netznutzungsvertrag erlangt der Kunde endlich
eine umfassende Markttransparenz und die Vergleichbarkeit der
Energiepreise. Schließlich sind die Energiepreise bundesweit gleich,
nicht jedoch die Netzkosten.
Spezielle Netztarife wie beispielsweise Nachttarif,
Wärmepumpentarif oder Nachtspeichertarife sind nur bei eigenem
Netznutzungsvertrag oder Energiebezug beim Regionalversorger möglich.
Mit einem eigenen Netznutzungsvertrag hat jeder Kunde das Recht,
durch den Netzbetreiber von diesen Möglichkeiten zu profitieren.
Care-Energy ist als Energiedienstleister verpflichtet seine Kunden
auf diese Vorteile hinzuweisen. Wer dies als Energieberater oder
Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich nicht tut, berät unserer
Meinung nach falsch. Solche Fehlberatungen kommen bei den geschulten
Care-Energy Beratern nicht vor, wir informieren in den
Kundenberatungen ausführlich. Wir setzen nach Abschluss des
Netznutzungsvertrags durch den Kunden oder im Auftrag des Kunden alle
notwendigen Schritte für den Kunden um.
"Unser Einsatz für unsere Kunden, also die Verbraucher, scheint
verschiedene Netzbetriebe ob möglicher Mehrarbeit zu verängstigen.
Eine widerrechtliche Kündigung der durch den Status als Monopolist
erzwungenen Zusammenarbeit ist allerdings eine neue negative
Dimension des Versuchs, auf Kosten der Kunden und des Wettbewerbs die
eigenen Einnahmen zu retten und das kommt einem Kartell gleich - ein
Kartell zum Nachteil anständiger Bürger dieses Landes." so Martin
Richard Kristek weiter: "Die Netz Leipzig GmbH schädigt mit diesem
Vorgehen scheinbar vorsätzlich Care-Energy und die Care-Energy Kunden
aber auch alle anderen Bürger in Sachsen, deren Gelder
zweckentfremdet werden könnten, denn Care-Energy zahlte 220.000 Euro
im Voraus für die Netznutzung Oktober 2013 und der Netz-Leipzig GmbH
Geschäftsführer Andreas Kühnl, denkt scheinbar, dass er dafür keine
Leistung bringen muss. Wir fordern die Bürger der Region auf, sich
dagegen zur Wehr zu setzen. Wir werden, wie schon bei anderen
Netzbetrieben, gerichtlich gegen solche Machenschaften vorgehen."
Dabei ist die Rechtslage aus Sicht von "Care-Energy" auf Grund
bereits ergangener Gerichtsurteile klar. "Wie im Fall der Thüringer
Energienetze AG, die ein gleiches Vorgehen versucht hat, werden wir
vor Gericht Recht bekommen und unsere Kunden weiter versorgen.
Sollte unseren Kunden aus dem Fehlverhalten der Netz Leipzig GmbH
ein finanzieller Nachteil entstehen, so kommen wir dafür auf, denn
wir stehen als Energiedienstleister auf der Seite unserer Kunden! Für
Care-Energy Kunden entsteht somit kein Nachteil aus der Situation, es
ist zu bezweifeln, dass dies auch für die Netz Leipzig GmbH gilt." -
so Martin Kristek weiter.
In jedem Fall lehnt die Care-Energy zukünftig die Zusammenarbeit
auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages mit
Versorgungsnetzbetrieben ab. Die branchenüblichen
Lieferantenrahmenverträge werden offensichtlich von den
Versorgungsnetzbetrieben, die größtenteils auch Regionalversorger für
Energie sind, gegenüber Care-Energy nur dazu verwendet, um sich auf
unlautere Art und Weise Geldmittel zu beschaffen. Dies ist ein
durchsichtiger Versuch unliebsame Mitbewerber vom Markt zu
verdrängen. Wir fordern die zuständigen Aufsichtsbehörden wie auch
das Bundeskartellamt auf, solchen Machenschaften Einhalt zu gebieten.
Das gleichgerichtete, simultane Verhalten der Netzbetriebe belegt
unserer Meinung nach, dass hier verbotene Marktabsprachen zur
Marktbehinderung und gegen eine Weiterentwicklung des
Energiedienstleistungsmarktes getroffen worden sind und werden.
Pressekontakt:
mk-group Holding GmbH
Marc März
Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0
Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9
E-Mail: marc.maerz@care-energy.de
Post- und Geschäftssitz:
Dessauer Strasse 2-4
Lagerhaus G
20457 Hamburg
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