Care-Energy erwirkt Verfügungen gegen die Pfalzwerke Netz AG, die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, die Stadtwerke Vilshofen GmbH und die Stadtwerke Bielefeld GmbH
Geschrieben am 09-10-2013 |
Hamburg (ots) - "Wir tolerieren keine Fehlinformationen unserer
Kunden durch Netzbetreiber. Auch die Pfalzwerke Netz AG, die
Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, die Stadtwerke Vilshofen
GmbH und die Stadtwerke Bielefeld GmbH müssen sich an Recht und
Gesetz halten. Dies bedeutet auch, dass man Kunden die Wahrheit sagen
muss, selbst wenn es Mehrarbeit für das eigene Unternehmen bedeutet.
Marktmacht und Dreistigkeit allein schaffen in Deutschland keine
Rechtssetzung. Wir freuen uns, heute 4 weitere einstweilige
Verfügungen gegen Wettbewerber erlangt zu haben, die uns gegenüber
unseren Kunden dreist verleumdet haben." kommentierte Martin Kristek,
CEO der mk-group ("Care-Energy") die vorliegenden weiteren
Gerichtsentscheidungen. "Nach der Bayerwerk AG und die E-ON Bayern
Vertrieb GmbH haben wir nun auch Verfügungen gegen die Pfalzwerke
Netz AG, die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, Stadtwerke
Vilshofen GmbH und Stadtwerke Bielefeld GmbH erwirkt. Langsam sollte
sich in der Branche herumsprechen, dass die immer gleichen
Fehlinformationen unserer Kunden mit einer öffentlichen Niederlage
vor Gericht enden. Es ist abenteuerlich mit welcher Dreistigkeit
zahlreiche Monopolisten vorgehen. Es gibt keine andere logische
Erklärung für das rechtswidrige Verhalten der Netzmonopolisten als
den böswilligen Versuch, unsere Kunden zu verunsichern und in
einzelnen Fällen sogar abzuwerben. Wir wehren uns mit Erfolg und
gehen weiter mit aller Härte gegen unlauteren Wettbewerb durch
Netzmonopolisten vor."
Dies gelte auch für die laufenden Verfahren um die
wiederrechtliche Kündigung der Lieferantenrahmenverträge durch die
Bayernwerk AG und den folgenden unlauteren und dreisten
Kundenabwerbeversuch der E-ON. "Einige unserer Wettbewerber kündigen
bestehende Verträge über die bereits vollständig im Voraus bezahlte
Netznutzung. Trotzdem beispielsweise die TEN in Thüringen sowie die
Netz Leipzig GmbH und die Deltzsch Netz GmbH in Sachsen mit diesem
dreisten Ausnutzen der eigenen Position als Monopolist vor Gericht
gescheitert sind, versucht die Bayerwerk AG genau das gleiche
rechtswidrige Vorgehen. Dabei geht es dem Monopolisten Bayernwerk AG
im Ergebnis unserer Meinung nach nur darum, unsere Kunden zu
verunsichern. Bereits bei Aussprache der rechtswidrigen Kündigung war
wohl selbst der Rechtsabteilung der Bayernwerk AG klar, dass diese
vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben wird. Allerdings
bietet auch ein rechtswidriges Vorgehen Gelegenheit zur
Öffentlichkeitsarbeit und die Chance für die E-ON als großen
Anteilseigner der Bayernwerk AG zu einem Abwerbeversuch bei unseren
Kunden. Auch derartige Vorgänge werden wir mit aller Konsequenz
gerichtlich verfolgen. Die heutigen einstweiligen Verfügungen waren
nur ein weiterer Teilschritt unserer Kampagne gegen den in der
Energiebranche weit verbreiteten unlauteren Wettbewerb."
Pressekontakt:
Marc März
Leiter Public Affairs
T.: +49 40 41431485 80
M.: +49 151 42260332
F.: +49 40 41431485 89
Marc.Maerz@Care-Energy.de
www.care-energy.de
Dessauer Straße 2-4
20457 Hamburg
Care-Energy
mk-group Holding GmbH
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