Kölner Stadt-Anzeiger: Freiburger Handreichung zu wiederverheirateten Geschiedenen zieht Paradigmenwechsel in der katholischen Sexualmoral nach sich
Geschrieben am 11-10-2013 |
Köln (ots) - Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke: Sex außerhalb
der Ehe wird moralisch zulässig
Mit der neuen Offenheit für wiederverheiratete Geschiedene ist
zugleich geht nach Auffassung des Kirchenrechtlers Norbert Lüdecke
ein Paradigmenwechsel in der katholischen Morallehre einher.
"Außerehelicher Sex ist nun unter bestimmten Bedingungen zulässig",
schreibt Lüdecke in einem Gastbeitrag für ksta.de, die Online-Ausgabe
des "Kölner Stadt-Anzeiger". Bislang, so der Bonner Wissenschaftler,
sei "das wahre Ausmaß der gefühlten Freiburger Reform noch gar nicht
erfasst". Eine Anfang der Woche bekannt gewordene "Handreichung" des
Erzbistums Freiburg sieht vor, dass Katholiken, die nach einer
Scheidung ein zweites Mal standesamtlich geheiratet und damit
kirchliche Normen verletzt haben, dennoch zur Kommunion gehen und
kirchliche Ehrenämter übernehmen können. Das ist ihnen bisher
verwehrt. "Was in der Bistums-Handreichung als Barmherzigkeit und
pastorale Zuwendung thematisiert wird, beinhaltet etwas für die
katholische Kirche noch Untypischeres", schreibt Lüdecke: "einen
Wandel in der Doktrin, und zwar in einem bislang als immer besonders
brisant eingestuften Bereich, nämlich der Sexualmoral".
Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe gilt in der katholischen Kirche
bislang ausnahmslos als Sünde. Damit wird auch die bisherige Haltung
gegenüber wiederverheirateten Geschiedenen begründet. Lüdecke: "Ein
Paar, das zivil heiratet, gibt zu erkennen, dass es wie in einer Ehe
leben, also auch miteinander schlafen will. Das ist nach dem
genannten Axiom Ehebruch und schwere Sünde." Und genau darum seien
die Betroffenen bislang vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen
gewesen. Nur vor diesem Hintergrund, so Lüdecke weiter, könne richtig
eingeschätzt werden, welche Perspektiven die Freiburger Handreichung
wirklich eröffnet. "Wo Ausnahmen grundsätzlich möglich sind, muss es
nicht bei einer einzigen bleiben. Sollte sich die Einschätzung als
richtig erweisen, die Freiburger Handreichung segle vor römischem
Wind of Change, dann hätte sich die katholische Kirche wirklich in
ungeahnter Weise bewegt." Nicht nur wiederverheiratete Geschiedene,
sondern viele Gläubige könnten nach diesem Paradigmenwechsel
begründet auf weitere Bewegungen hoffen, folgert der
Kirchenrechts-Experte. Beitrag unter: www.ksta.de/geschiedene
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 3149
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