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Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter 2012 um 6,6 % gestiegen

Geschrieben am 22-10-2013

Wiesbaden (ots) - Am Jahresende 2012 bezogen in Deutschland knapp
465 000 Personen über 65 Jahre Leistungen der Grundsicherung im Alter
nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII
"Sozialhilfe"). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, stieg die Zahl der Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr
um 6,6 %.

Am Jahresende 2012 erhielten im früheren Bundesgebiet 30 von 1 000
Einwohnern über 65 Jahre und in den neuen Ländern einschließlich
Berlin 20 von 1 000 Einwohnern dieses Alters Leistungen der
Grundsicherung im Alter. Spitzenreiter unter den Bundesländern waren
die Stadtstaaten Hamburg (62 je 1 000 Einwohner), Bremen (55 je 1 000
Einwohner) und Berlin (53 je 1 000 Einwohner). Mit jeweils 10
Empfängern je 1 000 Einwohnern über 65 Jahre nahm die Bevölkerung in
Sachsen und Thüringen diese Leistungen am seltensten in Anspruch.

Auf die Grundsicherung im Alter sind insbesondere westdeutsche
Frauen angewiesen: Am Jahresende 2012 bezogen in Westdeutschland 33
von 1 000 Frauen über 65 Jahre und 25 von 1 000 Männern dieses Alters
Leistungen der Grundsicherung. In den neuen Ländern einschließlich
Berlin waren es entsprechend 21 von 1 000 Frauen und 18 von 1 000
Männern.

Neben den knapp 465 000 Empfängern von Grundsicherung im Alter
über 65 Jahre gab es am Jahresende 2012 deutschlandweit rund 435 000
Empfänger von Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung.
Damit bezogen am Jahresende 2012 knapp 900 000 volljährige Menschen
in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Weitere Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung zum 31.12.2012 finden sich unter www.destatis.de,
Zahlen & Fakten > Gesellschaft & Staat > Soziales > Sozialleistungen
> Sozialhilfe. Basisdaten und lange Zeitreihen können über die
Tabelle "Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung" (22151-0001) in der Datenbank GENESIS-Online
abgerufen werden.

Methodische Hinweise

Nach § 19 Absatz 2 SGB XII kann die Grundsicherung nach dem 4.
Kapitel des SGB XII an Personen geleistet werden, die die
Altersgrenze nach § 41 SGB XII erreicht haben oder das 18. Lebensjahr
vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Gemäß § 41
Absatz 2 SGB XII erreichten vor dem 01.01.1947 Geborene die
Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die
im Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze
sukzessive bis auf 67 Jahre für die ab 1964 Geborenen angehoben. Ab
01.01.2012 sind die ersten Personen des Geburtsjahrgangs 1947 von
dieser Anhebung betroffen. Für sie gilt eine Altersgrenze von 65
Jahren und 1 Monat. Damit hat sich die Gruppe der Empfänger von
Grundsicherung im Alter - unter ansonsten unveränderten
Rahmenbedingungen - leicht verringert. Für die Berechnung der
Bezugsquoten je 1 000 Einwohner sind keine Einwohnerzahlen nach
Geburtsmonat verfügbar. Daher wird eine Gleichverteilung der Geburten
über das jeweilige Geburtsjahr unterstellt. Dies bedeutet
beispielsweise für das Berichtsjahr 2012 folgende Annahme: Elf
Zwölftel der 1947 Geborenen waren bereits 65 Jahre und 1 Monat oder
älter und ein Zwölftel der 1947 Geborenen war noch unter 65 Jahren
und 1 Monat alt. Entsprechend fließen bei der Berechnung des Anteils
der Empfänger von Grundsicherung im Alter je Einwohner für das
Berichtsjahr 2012 in den Nenner ausschließlich elf Zwölftel der
65-Jährigen ein.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.


Weitere Auskünfte gibt:
Infoteam Sozialhilfe,
Telefon: (0611) 75 8953,
www.destatis.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de


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