(Registrieren)

Verbraucherfreundliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf für Stromkunden

Geschrieben am 24-10-2013

Kaarst (ots) - Stromanbieter dürfen gegenüber ihren privaten
Endkunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am
Vorjahresverbrauch orientieren. Desweiteren dürfen Stromanbieter
Guthaben aus dem Vorjahr nicht mit laufenden Abschlagzahlungen des
Folgejahres verrechnen.

Diese verbraucherfreundliche Entscheidung zugunsten der
Stromkunden hat das Landgericht Düsseldorf unter dem Az: 14c O
122/13 mit Datum vom 24.09.2013 erlassen.

Geklagt hatte die Firma Stromio GmbH gegen einen Mitbewerber auf
dem Markt der sogenannten Billigstromanbieter, die Firma ExtraEnergie
GmbH wegen irreführender geschäftlicher Handlungen nach § 5 UWG sowie
Verstoß gegen § 41 Abs. 2 S.2 EnWG.

In dem vom Landgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall setzte
die ExtraEnergie GmbH gegenüber ihrem Stromkunden trotz des erheblich
geringeren Verbrauchs im Vorjahr die monatlichen Abschlagszahlungen
für das folgende Belieferungsjahr in gleicher Höhe wie im Vorjahr
fest. Offensichtlich handelt es sich hierbei nicht um einen
Einzelfall. Das Gericht stufte das Vorgehen der ExtraEnergie als
systematisch ein und daher unlauter ein.

Weiterhin zahlte die ExtraEnergie das aus dem niedrigeren
Verbrauch resultierende Guthaben nicht mit der nächsten
Abschlagsrechnung nach der Jahresrechnung aus, sondern "verrechnete"
das Guthaben des Endkunden mit den Abschlagszahlungen der nächsten
Monate. Auch darin sah das Gericht eine irreführende geschäftliche
Handlung der ExtraEnergie zu Lasten des Endkunden.

Die der Klage vorausgehende auf Antrag von Stromio gegen die Extra
Energie ergangene einstweilige Verfügung von Mitte des Jahres, welche
es ExtraEnergie untersagt, überhöhte Abschlagszahlungen festzusetzen,
die nicht anhand des festgestellten Vorjahresverbrauchs oder dem
durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden beruhen, sowie
Verrechnung von Guthaben der Endkunden mit laufenden
Abschlagzahlungen des Folgejahres vorzunehmen, hat somit weiterhin
Bestand. ExtraEnergie hat die Möglichkeit, binnen eines Monats
Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen.

Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nur aus
wettbewerbsrechtlicher Sicht zu begrüßen, da sich die ExtraEnergie
gegenüber den Mitbewerbern - zulasten der Kunden - einen unlauteren
Vorteil verschafft. Die Entscheidung ist vor allem aus Kundensicht zu
begrüßen, da nunmehr weder erhöhte Abschläge, noch die zeitversetzte
Auszahlung von Guthaben durch Stromanbieter mehr möglich sind. Der
Vorfinanzierung des Stromanbieters durch den Kunden ist damit ein
Riegel vorgeschoben. Es bleibt abzuwarten, ob die ExtraEnergie gegen
die Entscheidung des Landgerichts Berufung einlegt.

Über Stromio

Der mittelständische Energieversorger Stromio beliefert Privat-
und Kleingewerbekunden mit günstigem Strom zu kundenfreundlichen
Konditionen. Stromio verbindet faire und transparente Tarife mit
zuverlässiger Stromversorgung und einem erfahrenen Kundenservice. In
Stromanbietervergleichen belegt Stromio immer wieder Top-Plätze für
Preis und Leistung (z.B. "Preis-Leistungsverhältnis: Kundenurteil
sehr gut" in Focus Money 2013). Alle Stromtarife von Stromio haben
eine monatliche Zahlungsweise, d.h. es gibt weder Vorkasse noch eine
Kaution. Attraktive Ökostrom-Angebote bietet das Unternehmen unter
der Marke "Grünwelt Strom" an. Über die Internetseite www.stromio.de
und gruenwelt.de kann jeder Privathaushalt und jedes Kleingewerbe in
Deutschland einfach und sicher den Stromanbieterwechsel beauftragen.



Pressekontakt:
Stromio GmbH
Pressestelle
Astrid Ruhland
presse@stromio.com


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

492970

weitere Artikel:
  • Der ADAC ist auch 2013 Deutschlands Service-Champion / 1 500 Unternehmen unter der Lupe: Automobilclub belegt Platz 2 bei bundesweit größter Service-Untersuchung / Auch ADAC Versicherungen auf Goldran München (ots) - Der ADAC ist auch in diesem Jahr Deutschlands Service-Champion: In der bundesweit größten Kundenzufriedenheitsstudie von Goethe-Universität Frankfurt/Main, WELT-Gruppe und der Beratungsgesellschaft ServiceValue GmbH belegt der Automobilclub unter 1 500 beurteilten Unternehmen aus 180 Branchen den zweiten Platz. Damit hat der Club sein Ergebnis aus dem Vorjahr (4. Platz) noch einmal verbessert. Äußerst zufrieden sind die Befragten auch mit den Produkten des Clubs. Die ADAC Versicherungen erreichen mit Platz 45 ebenfalls mehr...

  • Millioneninvestition in Spontacts: Media Ventures beteiligt sich mit siebenstelligem Betrag am Ausbau der Mediastrategie bei der Freizeit-Community der Scout24-Gruppe München (ots) - - Spontacts und Media Ventures treiben gemeinsam die Digitalisierung des Freizeitmarktes voran - Siebenstelliges Mediavolumen unterstützt das Zusammenwirken von Mobile und Offline - Berlin im Fokus der ersten Kampagne Media Ventures, das Beteiligungsunternehmen des Kölner Medienunternehmers Dirk Ströer, unterstützt den Ausbau der Freizeit-Community Spontacts in den nächsten drei Jahren durch ein höheres siebenstelliges Mediavolumen. Die umfangreichen Out-of-Home-Werbeplätze von Media Ventures mehr...

  • Bombay Sapphire Gin gibt die vier Gewinner der "Imagination Series: Film Competition" bekannt; die Öffentlichkeit soll einen fünften Gewinner bestimmen London (ots/PRNewswire) - - Vier Filmemacher haben die Gelegenheit, ihre Fantasie in einen Film umzusetzen - Die Öffentlichkeit kann unter http://imaginationseries.com/vote für einen fünften Film abstimmen BOMBAY SAPPHIRE(R), die am schnellsten wachsende Gin-Marke der Welt im Hinblick auf Menge und Wert[1]gab heute in Zusammenarbeit mit dem Tribeca Film Festival(R) die vier Gewinner des Filmwettbewerbs Bombay Sapphire"Imagination Series: Film Competition" bekannt. Der Wettbewerb bietet aufstrebenden Filmemachern die Gelegenheit, mehr...

  • McKinsey-Partner: "Unternehmen können noch deutlich effizienter produzieren" - Führender Anwender-Kongress zur Industrie 4.0 - mit FISSLER, WEIR MINERALS u.a. - 14.11.2013 im Porsche-Museum Stuttgart Stuttgart (ots) - Top-Manager verraten ihre Rezepte für höhere Produktivität: Zu Deutschlands führendem Anwender-Kongress für höhere Produktivität - dem "FIT 2013" - treffen sich am 14. November Entscheider aus Wirtschaft und Wissenschaft im Porsche-Museum in Stuttgart. Top-Manager aus den Unternehmen FISSLER (höchstwertiges Kochgeschirr), WEIR MINERALS (Bergbau / Energie), MSR TECHNOLOGIES (Automotive) sowie Experten von MCKINSEY und FRAUNHOFER stellen Praxis-Rezepte für die Smart Factory in der Industrie 4.0 vor. Der Veranstalter mehr...

  • PAMP tritt der PPA-Initiative für den verantwortungsvollen Handel mit Mineralien aus der Region der Grossen Seen bei Castel San Pietro (ots) - - Hinweis: Die Medienmitteilung kann kostenlos im pdf-Format unter http://presseportal.ch/de/pm/100053608 heruntergeladen werden - Die zu den weltweiten Branchenleadern zählende Tessiner Gold- und Edelmetallraffinerie PAMP SA, eine Tochter der Gruppe MKS, ist zusammen mit Apple, Panasonic, Boeing und anderen hochkarätigen Firmen aus der Hightech-Branche der Öffentlich-privaten Allianz für einen verantwortungsvollen Mineralienhandel PPA - The Public-Private Alliance for Responsible Minerals Trade mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht