10 Steuertipps: Was Sie in diesem Jahr noch erledigen sollten (BILD)
Geschrieben am 28-10-2013 |
Neustadt a. d. W. (ots) -
Bei geändertem Gehalt die Steuerklasse wechseln oder rechtzeitig
die teure Brille kaufen, Kindergeld fürs erwachsene Kind beantragen
oder bis Silvester das Bad renovieren: 10 Tipps, mit denen man noch
in diesem Jahr Steuern spart.
Wer sich ausreichend informiert, rechtzeitig Anträge stellt und
seine Einnahmen bzw. Ausgaben im Blick hat, kann vor Jahresende noch
Steuern sparen. Hier unsere Tipps für Ehepaare und Lebenspartner,
Haus- und Wohnungsbesitzer, Familien mit Kindern, Kapitalanleger,
Riester-Sparer und viele mehr.
1. Ehepaare und Lebenspartner: Gehalt hat sich geändert?
Steuerklasse wechseln!
Wer verheiratet oder verpartnert ist, kann noch bis zum 30.
November die Lohnsteuerklasse wechseln. Die neue Kombination gilt
dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr. Sinnvoll ist das für
diejenigen Paare, bei denen sich das Gehalt verändert hat: Verdient
der eine deutlich mehr als der andere, ist die Kombination III und V
steuerlich am besten. Verdienen beide in etwa das Gleiche, sollten
sie die Kombination IV und IV behalten - wer heiratet, erhält diese
Kombination automatisch. Außerdem gibt es noch eine dritte
Kombination: IV und IV mit Faktor. Das Finanzamt errechnet zuerst die
voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese
wird dann durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten.
So sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden.
2. Jetzt noch renovieren oder sanieren: Bis zu 4.000 Euro absetzen
Handwerker, Fensterputzer oder Gartenbauer - die Kosten für
Reparaturen, Reinigungen oder Renovierungen am und im Haus lassen
sich von der Steuer absetzen. Genauer gesagt bis zu 4.000 Euro für
haushaltsnahe Dienstleistungen und bis zu 1.200 Euro für
Handwerkerleistungen im Jahr. Wer also sowieso den Jahresputz
erledigen lassen oder den Flur streichen lassen will, der sollte
jetzt noch den Auftrag dazu erteilen.
3. Implantat, Brille, Medikamente: Mit jedem Cent die zumutbare
Belastung erhöhen
Viele Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung von
der Steuer abgesetzt werden. Das Besondere bei außergewöhnlichen
Belastungen: Nicht jeder einzelne Euro ist absetzbar, sondern nur die
Kosten, die über der persönlichen "zumutbaren Eigenbelastung" liegen.
Je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder können das
mehrere tausend Euro im Jahr sein - und erst ab einem Cent darüber
spart man Steuern. Das bedeutet: Weil Ihre zumutbare Eigenbelastung
jedes Jahr neu berechnet wird, müssen Sie jedes Jahr aufs Neue die
finanzielle Grenze überschreiten. Um also möglichst weit über die
eigene Belastungsgrenze zu kommen, sollte man so viele Ausgaben in
einem Jahr ansammeln wie möglich: Wer in diesem Jahr schon viel Geld
für eine Zahnbehandlung ausgeben musste, sollte die teure Brille
jetzt auch noch kaufen. Umgekehrt kann es aber auch schlauer sein,
den Kauf auf nächstes Jahr zu verschieben - nämlich dann, wenn der
Termin fürs neue Implantat erst in 2014 ansteht.
4. Kindergeld: Noch 2013 nachträglich beantragen
Ob ein Kind in Ausbildung, mit Nebenjob oder ohne Job, ein
Adoptivkind, ein Pflegekind oder ein Kind mit Behinderung - in vielen
Fällen haben Eltern inzwischen Anspruch auf Kindergeld, auch wenn das
Kind schon über 18 Jahre alt ist. Noch bis zum 31. Dezember 2013 kann
bei der zuständigen Familienkasse ein Antrag auf Kindergeld gestellt
werden. Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben, können den
staatlichen Zuschuss bis zu vier Jahre rückwirkend erhalten, also ab
2009.
5. Steuerfreie Riester-Zulage sichern: 154 bis 300 Euro im Jahr
Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, um privat für
die eigene Rente vorzusorgen, bekommt steuerfreie Prämien vom Staat.
Das sind 154 Euro für Erwachsene und 185 Euro für jedes Kinder, das
vor dem 1. Januar 2008 geboren wurde bzw. 300 Euro pro Kind, wenn es
danach auf die Welt kam. Junge Erwachsene, die Anfang 2013 unter 25
Jahre alt sind, erhalten zusätzlich einmalig 200 Euro. Wer noch
keinen Riester-Vertrag unterschrieben hat, kann noch dieses Jahr den
Vertrag abschließen und erhält die volle Jahresprämie. Allerdings
gilt: Der Staat unterstützt nur diejenigen, die einen Beitrag von
mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlen. Deshalb
sollte jetzt jeder seine Beiträge prüfen - zahlt er zu wenig, kann er
die fehlende Summe noch in diesem Jahr auffüllen und die vollen
steuerfreien Zulagen erhalten. Sonst drohen Kürzungen der
steuerfreien Zulage vom Staat.
6. Steuerfreie Sparzulage sichern: Vermögenswirksame Leistungen
Mit den vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL genannt, kann jeder
Arbeitnehmer mit der Unterstützung seines Arbeitgebers Geld ansparen.
So können beispielsweise 40 Euro im Monat direkt auf eine
Kapitalanlage überwiesen werden. Nicht der Arbeitgeber, auch der
Staat unterstützt die Art der Vermögensbildung: Noch bis zum 31.
Dezember kann die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage unter bestimmten
Voraussetzungen für das Jahr 2009 beantragt werden. Immerhin zwischen
etwa 40 bis 80 Euro erhält ein Arbeitnehmer für seine VL jedes Jahr
vom Staat. Weitere staatliche Förderungen gibt es für alle, die
Bausparen oder Riestern. Allerdings können die entsprechenden Zulagen
nur bis zum Jahr 2010 rückwirkend beantragt werden.
7. Depots mit Verlusten: Bis zum 15. Dezember Bescheinigung
beantragen
Für Kapitalanlagen, die Verluste gemacht haben, benötigen Anleger
eine entsprechende Bescheinigung ihrer Bank. Bis zum 15. Dezember
muss das Geldinstitut angewiesen werden, eine solche
Verlustbescheinigung für das Jahr 2013 auszustellen. Nur dann können
diese Verluste mit erfolgreichen Kapitalanlagen bei anderen Banken
verrechnet werden. Ohne Verlustbescheinigung wird das Minus nur dann
verrechnet, wenn eine weitere, allerdings erfolgreiche Kapitalanlage
bei derselben Bank existiert. Wer keine weiteren (erfolgreichen)
Depots bei dieser einen Bank hat, schiebt sein Minus auf das nächste
Jahr.
8. Weihnachtsbonus: Geld ist steuerpflichtig, Sachleistungen nicht
Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, Gewinnbeteiligungen: Es gibt
verschiedene Möglichkeiten, wie ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern
am Ende des Jahres Anerkennung zeigen kann. Allerdings sind sämtliche
Geldleistungen steuerpflichtig. Eine gute Alternative: Der Chef
überlässt seinen Arbeitnehmern steuerbegünstigte Sachleistungen wie
Laptops, Tablets oder Smartphones zu Nutzung. Sie sind steuer- und
sozialversicherungfrei.
9. Ehrenamtliche Mitarbeiter: Bis zu 2.400 Euro Freibetrag sichern
Seit 2013 gibt es höhere steuerliche Begünstigungen für alle, die
sich in Vereinen oder Bildungswerken engagieren. Die sogenannte
Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400 Euro steht Ausbildern,
Erziehern oder Betreuern zu, die sich nebenberuflich im Auftrag von
Kirchen, Vereinen oder einer Stiftung engagie-ren. Auch wer sich
ehrenamtlich engagiert, ohne ein Übungsleiter zu sein, kann für
seinen Einsatz eine Jahrespauschale von der Steuer absetzen, nämlich
720 Euro.
10. ELStAM-Daten prüfen: Falsche Daten können Steuern erhöhen
Seit 1. Januar 2013 gilt die elektronische Lohnsteuerkarte:
Arbeitgeber, Ämter, Banken und Versicherun-gen melden die Steuerdaten
der Arbeitnehmer elektronisch ans Finanzamt. Doch die Institutionen
machen durchaus falsche oder unvollständige Angaben, manche Beträge
werden doppelt und andere gar nicht gemeldet, oder es gibt
nachträgliche Änderungen, die nicht berücksichtigt werden. Dann
weichen die Angaben von dem ab, was in der Steuererklärung steht.
Deshalb gilt: Daten prüfen. Dazu ist eine einmalige kostenfreie
Registrierung mit der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer
erforderlich. Sind die Daten falsch, muss ein "Antrag auf Korrektur
der ELStAM" beim zuständigen Finanzamt gestellt wer-den.
Über die VLH
Der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die VLH, ist einer
der wenigen Lohnsteuerhilfevereine, die bundesweit vertreten sind. In
mehr als 2.800 Beratungsstellen beraten wir knapp 800.000 Mitglieder
- für sie nehmen wir uns Zeit und sprechen ihre Sprache. Außerdem
sorgen wir für nachhaltige Beratungsqualität: 1.200 der
VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 zertifiziert, das sind mehr
Zertifizierungen als bei allen anderen Lohnsteuerhilfevereinen
zusammen. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner erstellen wir im
Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG
Einkommensteuererklärungen. Weitere Informationen erhalten Sie im
Internet unter www.vlh.de oder unter unserer kostenfreien Rufnummer
0800 1817616.
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Pressekontakt:
Bernhard Lauscher, Steuerberater
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 49010
Fax: 06321 490149
E-Mail: presse@vlh.de
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