Unbestimmtes Geschlecht / Ab dem 1. November kennt das Meldegesetz nicht nur mehr männlich und weiblich
Geschrieben am 01-11-2013 |
Baierbrunn (ots) - Das "dritte Geschlecht" hat es in Pass und
Melderegister geschafft: Eltern müssen sich ab sofort nicht mehr
festlegen, ob ein Kind weiblich oder männlichen Geschlechts ist -
eine Einsicht des Gesetzgebers in die lange ignorierte Tatsache, dass
immer wieder Kinder geboren werden, deren Zuordnung nicht eindeutig
ist. Trotzdem hätte sich das Parlament um wichtige Fragen gedrückt,
sagen Kritiker, wie die Bremer Professorin Konstanze Plett. So sei
nicht geregelt, ob bestehende Einträge geändert werden dürften oder
ob Menschen des dritten Geschlechts eine Ehe schließen können oder
nur eine eingetragene Partnerschaft, zählt sie in der "Apotheken
Umschau" als Beispiele auf. "Die Änderung schafft mehr Fragen, als
sie beantwortet", so ihre Schlussfolgerung. Auch nur als einen
"Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet Lucie C. Veith,
Vorsitzende des Bundesverbandes intersexueller Menschen das neue
Gesetz.
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 11/2013 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
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