Südwest Presse: Kommenar zum ASYLRECHT
Geschrieben am 14-11-2013 |
Ulm (ots) - Was den Innenministern der EU einvernehmlich nicht
gelingen will, hat nun der Europäische Gerichtshof in die Wege
geleitet: eine fairere Lastenverteilung zwischen den Staaten am
Südrand der EU und jenen im Zentrum. Zwar hat das Gericht die
sogenannte Dublin-II-Regelung, wonach der EU-Staat den Asylantrag
eines Flüchtlings zu überprüfen hat, den Schutzsuchende als erstes
erreichen, nicht außer Kraft gesetzt, doch das Gericht hat die
Verordnung etwas der Realität angepasst. Denn in der Regelung
spiegelt sich bisher eine gravierende Schieflage. Die übergroße
Mehrheit der Flüchtlinge kommt über Griechenland, Italien, Malta und
Spanien in die EU. Doch ist seit Jahren bekannt, dass vor allem
Griechenland mit den Menschen aus Afrika und dem Nahen Osten
überfordert ist. Das Land steckt tief in der Krise. Weder ist eine
menschenwürdige Versorgung der Flüchtlinge gesichert, noch eine
schnelle Prüfung der Asylanträge. In Zentraleuropa weiß man das. Doch
konnte man sich mit Hinweis auf die selbsterzwungenen Regelungen im
Dublin II-Vertrag scheinheilig aus der Affäre ziehen. Das hat der
EuGH nun durchkreuzt. Die Aufnahmeländer prüfen - wenn sie dies denn
können. Ansonsten liegt der Ball im Feld jenes Landes, in das ein
Flüchtling weitergezogen ist. Das kann auch Deutschland sein. Mit
seiner Entscheidung hat der EuGH die Schranken in der EU nicht
niedergerissen, aber das Ventil ein wenig geöffnet.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
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