BRBZ-Geschäftsführer Dr. Peter A. Doetsch präsentiert neues Rechtsgutachten: Prof. Dr. Martin Henssler und Dr. Christian Deckenbrock nehmen Stellung zum Berufsrecht der Rentenberater
Geschrieben am 18-11-2013 |
Köln (ots) - Seit rund vier Jahren wird eine rechtspolitische und
rechtwissenschaftliche Diskussion zu den Rechtsberatungsbefugnissen
von einzelnen Berufsgruppen im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung geführt. Vor allem der Bundesverband der
Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten
e.V. (BRBZ) hat diesbezüglich enorme Aufklärungsarbeit geleistet und
herausgearbeitet, dass Finanzdienstleister über keine abstrakte
Rechtsberatungsbefugnis im genannten Beratungsbereich verfügen.
Nachdem sich der größte Teil des Marktes der o. g.
Rechtsauffassung angeschlossen hat, beauftragte der BRBZ zu Beginn
des Jahres 2013 den Präsidenten des 69. Deutschen Juristentages,
Herrn Prof. Dr. Martin Henssler, und Herrn Dr. Christian Deckenbrock
mit der Erstellung eines zusammenfassenden Rechtsgutachtens zum
Berufsrecht der Rentenberater, um eine Rechtsklarheit für die
betroffenen Rechtsanwender zu erreichen. Die Ergebnisse des
Gutachtens stellte der BRBZ-Geschäftsführer Dr. Peter A. Doetsch am
14.11.2013 in Köln vor. Das Resumee von Dr. Peter A. Doetsch: »Zur
Unterstützung einer guten und rechtssicheren Beratung zur
betrieblichen Altersversorgung sind Finanzdienstleister und
Unternehmensberater auf eine offene Kooperation mit befugten
Rechtsberatern angewiesen. Rentenberater sind in diesem Sinne
lizensiert und kraft Spezialisierung fachlich besonders geeignet, die
Rechtsberatung gegenüber Unternehmen und Versorgungsträgern zu
erbringen. Für Rentenberater gelten dabei im Wesentlichen die
gleichen, Interessenkollisionen ausschließenden berufsrechtlichen
Anforderungen wie für Rechtsanwälte.«
Das genannte Rechtsgutachten mit der Überschrift kann über den
BRBZ gegen eine Schutzgebühr in Höhe von EUR 149,- zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie EUR 9,- zzgl. MwSt. für Versand und
Handling bezogen werden. Um das Gutachten zu beziehen, ist die
nachfolgende E-Mail-Adresse zu kontaktieren: info@brbz.de.
Pressekontakt:
Bundesverband der Rechtsberater für
betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.
Im Zollhafen 24
50678 Köln
Telefon: 0221 / 168 00 61 - 0
Telefax: 0221 / 168 00 61 - 50
E-Mail: info@brbz.de
Internet: www.brbz.de
Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)
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