Rheinische Post: Managergehälter: Hauptversammlung hat das letzte Wort
Geschrieben am 24-11-2013 |
Düsseldorf (ots) - Nach der Einigung der Rechtspolitiker von Union
und SPD über die gesetzliche Begrenzung der Managergehälter soll
künftig die Hauptversammlung eines börsennotierten Unternehmens das
letzte Wort haben. Dies geht aus dem Textentwurf der Arbeitsgruppe
Inneres und Justiz hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Montagausgabe) vorliegt. "Über die
Vorstandsvergütung wird künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag
des Aufsichtsrats entscheiden", heißt es darin. "Um Transparenz bei
der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird der
Aufsichtsrat bei börsennotierten Unternehmen verpflichtet, ein
Maximalverhältnis zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen
Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen
des jeweiligen Unternehmens festzulegen", heißt es darin weiter. Die
Union setzte damit durch, dass am Ende die Aktionäre und damit die
Eigentümer des Unternehmens über die Höhe der Vorstandsvergütungen
entscheiden. Die SPD konnte im Gegenzug erreichen, dass der
Aufsichtsrat ein Maximalverhältnis zum Durchschnitt der
Arbeitnehmergehälter angeben muss. "Der Aufsichtsrat legt ja bisher
schon die Höhe der Vorstandsgehälter fest. Wir schaffen jetzt noch
ein wenig mehr Transparenz, indem der Aufsichtsrat nun zusätzlich
noch sagen muss, wie hoch ein Vorstandsgehalt im Verhältnis zum
Durchschnitt der Arbeitnehmergehälter in der Firma ist", sagte der
CDU-Rechtspolitiker Günter Krings der Zeitung. "Solange klar ist,
dass nicht der Staat die Gehälter festlegt, ist mehr Transparenz gut,
um eine Ausuferung von Managergehältern schwerer zu machen", sagte
Krings. "Auch deshalb haben wir die SPD davon überzeugt, dass
abschließend die Unternehmenseigner in der Hauptversammlung über die
Vorstandsgehälter entscheiden", so der Unionsfraktionsvize.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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Märkische Oderzeitung
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