Deutsches Kinderhilfswerk: Koalitionsvertrag aus kinderrechtlicher Sicht unter dem Strich enttäuschend
Geschrieben am 27-11-2013 |
Berlin (ots) - Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist aus
kinderrechtlicher Sicht in der Gesamtschau sehr enttäuschend. Nach
Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gibt es nur wenige
Verbesserungen für Kinder und Jugendliche zu verzeichnen. So soll die
Handlungsfähigkeit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht auf 18
Jahre angehoben und dadurch der Vorrang des Jugendhilferechts für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge festgeschrieben werden. Und
auch die Abschaffung der Optionspflicht für Migrantenkinder, die in
Deutschland geboren und aufgewachsen sind, ist eine echte
Verbesserung. Bei der Absichtserklärung der Bundesregierung, jede
politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin zu überprüfen, ob sie
mit den internationale vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen,
bleibt abzuwarten, wie das im konkreten Regierungshandeln umgesetzt
wird.
"Es stimmt sehr nachdenklich, dass das Thema Kinderrechte im
Koalitionsvertrag in fünf Zeilen abgehandelt wird. Bei zentralen
kinder- und familienpolitischen Punkten hat die Große Koalition
anscheinend kaum etwas zu bieten, beispielsweise bei der Verankerung
von Kinderrechten im Grundgesetz oder der Bekämpfung der Kinderarmut.
Das Wort Kinderarmut kommt im Koalitionsvertrag nicht einmal vor. Das
ist angesichts von 2,8 Millionen Kindern und Jugendlichen, die in
Deutschland von Armut betroffen sind, nicht hinnehmbar. Zudem wurden
weder Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket noch bei der
dringenden Reform des Kinderzuschlags vereinbart. Und auch einen
Bundesbeauftragten für Kinderechte oder ein Ganztagsschulprogramm
sucht man im Koalitionsvertrag vergeblich. Insgesamt sehen wir also
wesentlich mehr Schatten als Licht im Koalitionsvertrag", betont Anne
Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Dafür
bleibt uns das Betreuungsgeld erhalten, das geradewegs in eine
bildungspolitische Sackgasse führt und zentrale Zielstellungen der
Bildungs- und Sozialpolitik konterkariert. Gleichzeitig fehlt eine
konkrete Verabredung für gesetzlich fixierte bundesweite qualitative
Mindeststandards in der Kindertagesbetreuung und ein entsprechendes
Qualitätsmonitoring, wie dies von den Fachpolitikern
parteiübergreifend noch im ersten Entwurf des Koalitionsvertrages
gefordert wurde" so Lütkes weiter.
"Wir sind gespannt, was im Bereich des quantitativen Ausbaus der
Kindertagesbetreuung letztlich erreicht wird. Hier ist das
vereinbarte dritte Investitionsprogramm ein wichtiger Schritt. Leider
wird zur Höhe dieses Programm im Koalitionsvertrag nichts gesagt.
Ebenso spannend wird es sein zu beobachten, wohin die versprochenen
sechs Milliarden Euro für die Entlastung von Ländern und Kommunen
fließen. Diese dürfen nicht nur im Hochschulbereich, sondern müssen
vor allem in Kitas und Schulen ankommen. Und auch die versprochene
Stärkung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit sowie die
Absichtserklärung der Koalition, Anreize zur Stärkung
partizipationsfördernder Kommunalpolitik zu schaffen, muss jetzt mit
Leben erfüllt werden. Daran werden wir die Koalition aus
kinderrechtlicher Sicht letztlich beurteilen" so Lütkes abschließend.
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