Weihnachtsfeier: Bei Alkoholkonsum Hände weg vom Steuer / TÜV Rheinland: Nach Glühweingenuss Bus, Bahn oder Taxi nutzen / Medikamente können Alkoholwirkung verstärken
Geschrieben am 05-12-2013 |
Köln (ots) - Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christkind,
sondern auch Weihnachtsmärkte und -feiern locken mit kulinarischen
Köstlichkeiten - Glühwein, Punsch und Hochprozentiges inklusive. Und
in den Karnevalshochburgen lassen schon bald wieder viele Jecken die
Gläser klingen. "Grundsätzlich gilt: Alkoholkonsum und Autofahren
passen nicht zusammen. Wer auf alkoholische Getränke nicht verzichten
will, sollte öffentliche Verkehrsmittel nutzen und das Auto zu Hause
lassen - zur eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer",
sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Bei der
Einnahme von Medikamenten können schon kleinste Mengen Alkohol zu
Ausfallerscheinungen führen.
Angaben von sogenannten Promillerechnern zweifelhaft
Sogenannte Promillerechner sind mit Vorsicht zu genießen - egal ob
als Gerät, im Internet oder als App fürs Smartphone. Die Angaben sind
unpräzise, da der Alkoholabbau im menschlichen Körper von vielen
Faktoren wie Geschlecht, Körpergewicht und Zeitraum des Konsums
abhängt. Maßgeblich ist immer der Atemalkoholgehalt, den die Polizei
bei einer Kontrolle feststellt, oder der Blutalkoholgehalt, den der
Gerichtsmediziner ermittelt. "Autofahrer, die auf Alkohol komplett
verzichten, sind auf der sicheren Seite und brauchen keinen
Promillerechner", betont der TÜV Rheinland-Fachmann.
Schon bei 0,3 Promille droht Führerscheinverlust
Was viele nicht wissen: Trotz 0,5-Promille-Grenze ist schon bei
einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille der Führerschein in
Gefahr. Fällt der Fahrer den Ordnungshütern durch unsichere Fahrweise
wie Schlangenlinien auf oder verursacht er einen alkoholbedingten
Unfall, werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot fällig. Außerdem drohen
wegen grober Fahrlässigkeit Leistungsverluste bei der
Kaskoversicherung. Für Fahranfänger, die sich noch in der
zweijährigen Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind,
schreibt der Gesetzgeber ohnehin die Null-Promille-Regelung vor. "Die
sollte prinzipiell für jeden verantwortungsbewussten Autofahrer
gelten", erklärt TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander.
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