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Gemeinsame Pressemeldung vom 6. Dezember 2013 - Sozialverbände schlagen Alarm: Über 100.000 Menschen drohen trotz Beitragsschuldenerlass auf ihren Krankenversicherungsschulden sitzen zu bleiben

Geschrieben am 06-12-2013

Berlin (ots) - Noch über 100.000 Menschen in Deutschland haben
keinen Krankenversicherungsschutz und sind dennoch von erheblichen
Beitragsschulden betroffen, befürchten die großen Sozial- und
Wohlfahrtsverbände. Gemeinsam appellieren Der Paritätische
Gesamtverband, der Sozialverband VdK und der Volkssolidarität
Bundesverband an alle Menschen, die sich bislang nicht
krankenversichert haben, dies unbedingt bis zum 31. Dezember 2013
nachzuholen, um noch von der bestehenden Regelung zum
Beitragsschuldenerlass profitieren zu können.

"Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf eine bezahlbare
Krankenversicherung. Noch bis zum 31.12. können bisher
Nichtversicherte vom befristeten Schulderlass profitieren. Wir raten
den Betroffenen dringend: Melden sie sich bei ihrer letzten
Krankenversicherung", so Ulrike Mascher, Präsidentin des
Sozialverbandes VdK. "Das Beitragsschuldengesetz bietet die
Möglichkeit, in die Krankenversicherung einzutreten, ohne sich neu zu
verschulden. Auch Familien, Freunde und Bekannte von
Nichtversicherten werden deshalb gebeten, Betroffene auf diese
Möglichkeit hinzuweisen", so Dr. Frank-Michael Pietsch, amtierender
Präsident des Volkssolidarität Bundesverbandes.

Gleichzeitig wird dazu aufgerufen, die Regelung für den
Beitragsschuldenerlass zu entfristen. "Die geringe Beteiligung hat
gezeigt, dass die Befristung keine Anreizwirkung hat. Wir brauchen
deshalb eine Entfristung der Regelung, um das absurde Anhäufen von
Beitragsschulden durch Nichtversicherte ein für allemal zu beenden",
so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen
Gesamtverbandes.

Hintergrund des gemeinsamen Appells ist die zum 31. Dezember 2013
auslaufende Regelung zum Beitragsschuldenerlass für Nichtversicherte.
Seit 2007 besteht eine Versicherungspflicht in Deutschland. Menschen,
die bisher ohne Krankenversicherung waren, müssen in der Regel alle
seit Einführung der Versicherungspflicht aufgelaufenen Beiträge
nachbezahlen, selbst wenn sie bis heute keine Leistungen in Anspruch
genommen haben. Mit dem so genannten Beitragsschuldengesetz, das zum
1. August 2013 in Kraft getreten ist, wurde eine befristete Regelung
zum Erlass dieser Schulden getroffen. Diese können Betroffene jedoch
nur noch bis zum 31. Dezember 2013 in Anspruch nehmen. Nach
Schätzungen der Verbände haben nur wenige tausend Menschen die
Regelung bisher in Anspruch genommen, über 100.000 Menschen sind
dagegen noch immer ohne Krankenversicherung.



Pressekontakt:
Joachim Rock: 030-24636-303


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