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Neu in 2014: Änderungen im Bußgeldkatalog und Reform des Punktesystems / Der ADAC informiert über die wichtigsten Neuerungen

Geschrieben am 06-12-2013

München (ots) - Im neuen Jahr kommen auf Verkehrsteilnehmer und
Reisende Änderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Recht und
Touristik zu. In Deutschland tritt ab dem 1. Mai ein neues
Punktsystem in Kraft. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es dann
nur noch acht, die Eintragungsgrenze liegt dann bei 60 statt 40 Euro.
Die Pflichtseminare, sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei
neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich
sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.

- Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 1. Mai
auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des
Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei
unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei
Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen
Haltegebots werden teurer.
- Ab Juli gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss
in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471)
vorhanden sein.
- Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung)
sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und
einheitlicher gemacht werden.
- Schweiz: Hier gilt ab dem 1. Januar die Lichtpflicht am Tag.
Ausgenommen sind Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten
Mal zugelassen worden sind. Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer
gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine neue Promille-Grenze von
0,1.
- Polen: Hier soll 2014 das Netz der mautpflichtigen Straßen
ausgeweitet werden.
- Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und
Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die
Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen.
Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder
effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer
Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert
werden.
- Ab Juni ist es Händlern möglich, die Retourkosten einer
Onlinebestellung auf den Verbraucher umzulegen. Der Händler ist
jedoch verpflichtet seine Kunden vor Vertragsabschluss über
dieses Verfahren zu unterrichten.
- Das sogenannte "Anti-Abzocke-Gesetz" tritt im Januar 2014 in
Kraft. Damit sollen unter anderem. Verkaufs- und
Gewinnspielanrufe unterbunden und die mündlichen
Vertragsabschlüsse verhindert werden. Ab Januar gilt,
Gewinnspielverträge sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich
vorliegen. Firmen die dagegen verstoßen können dann mit
Bußgeldern von bis zu 300 000 Euro bestraft werden.



Pressekontakt:
Katharina Luca
Tel.: (089) 7676-2412
katharina.luca@adac.de


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