Care-Energy der Energiedienstleister setzt sich durch
Geschrieben am 09-12-2013 |
Hamburg (ots) -
Am Freitag 06.12.2013, ereilte Care-Energy eine sehr interessante
E-Mail der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur eröffnete im Jahr 2012
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen
§ 5 EnWG gegen mk-group Holding GmbH, mk-energy Ihr Energieversorger
GmbH & Co.KG und gegen mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG.
Hintergrund der Verfahren war, dass die Bundesnetzagentur den
Standpunkt vertrat, dass von den Unternehmen Tätigkeiten verrichtet
werden, welche Meldungen gemäß § 5 EnWG erforderlich machen. Dem war
jedoch nicht so, denn rund 15 Urteile verschiedener Landgerichte und
Oberlandesgerichte beschlossen, dass mk-energy als
Elektrizitätsversorgungsunternehmen keinen Letztverbraucher beliefere
aber auch kein Letztverbraucher wäre und dieser Meinung schloß sich
die Bundesnetzagentur offensichtlich an, denn alle Verfahren wurden
schon am 12.04.2013 förmlich eingestellt.
Somit dürfte auch klar und unumstößlich festgestellt worden sein,
dass mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG als
Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu keinem Zeitpunkt
Haushaltskunden bzw. Letztverbraucher beliefert hat.
Damit sind auch die letzten Urteile des Landgericht Hamburg gegen
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG, wo diese zur Zahlung der
EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetriebe Amprion, 50Hertz und
Tennet verpflichtet wurde, vollkommen ausgehebelt, da eben kein
Letztverbraucher durch mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
versorgt wurde.
Ein interessanter Aspekt dabei ist, weshalb wurde durch die
Rechtsanwaltskanzlei HÖCH & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE in Heilbronn
überhaupt geklagt, speziell vor dem Hintergrund, dass genau diese
Kanzlei auch in einer Vielzahl von Fällen die Urteile aus dem Jahr
2012 für diverse Netzbetreiber erklagte in welchen festgestellt
wurde, dass mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG keine
Letztverbraucher beliefere und wusste die Kanzlei HÖCH & KOLLEGEN
RECHTSANWÄLTE von der Einstellung dieser Verfahren durch die
Bundesnetzagentur?
Ein scheinbar sehr bedenklicher Vorgang, mit wohl nur einem Ziel:
Care-Energy aus dem Markt zu drängen
Martin Richard Kristek der Eigentümer und Geschäftsführer des
Energiedienstleisters Care-Energy gibt sich dazu ungewöhnlich
zurückhaltend: "Hier ist die lückenlose Aufklärung dieser
Sachverhalte gefragt, zum Wohle meines Unternehmens, zum Wohle aller
Unternehmen, zum Schutze unserer Kunden und vor allem zu Schutz
unserer Grundrechte auf Rechtssicherheit".
Pressekontakt:
Care-Energy eine Marke der
mk-group Holding GmbH
Abt.: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0
Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9
Post- und Geschäftssitz:
Dessauer Strasse 2-4
Lagerhaus G, Freihafen Hamburg
20457 Hamburg
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