Bundesnetzagentur kommentiert, relativiert und bestätigt die Pressemitteilung von Care-Energy mk-group Holding GmbH
Geschrieben am 11-12-2013 |
Hamburg (ots) - Wie gestern bekannt wurde, relativierte die
Bundesnetzagentur die Ansicht der Care-Energy mk-group Holding in
Sachen Bußgeldbescheid - wie diese es ausdrückt - jedoch relativiert
diese damit nicht, sondern bestätigt vielmehr, dass gegen die von den
Übertragungsnetzbetrieben Amprion, 50Hertz und Tennet verklagte
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG das Bußgeldverfahren
schon im April 2013 eingestellt wurde, da sich herausstellte, dass
eben dieses Unternehmen keine gem. § 5 EnWG meldepflichte Tätigkeit
verrichtet, also keine letztverbrauchenden Haushalte mit Strom
beliefert, dementsprechend keine Letztverbraucher im Sinne des EEG
mit Strom beliefert, also keine EEG-Umlage abzuführen hat. Diese
Rechtsauffassung ist nicht neu, sondern schon rund 15 Landgerichte
und teilweise Oberlandesgerichte teilen diese Meinung, dass mk-energy
kein Letztverbraucher ist und auch keine Letztverbraucher beliefert.
Dazu im Abdruck:
"Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur relativierte die
Darstellung der mk-Unternehmensgruppe nun auf Nachfrage einer
Branchenzeitung. Bei der Eröffnung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens
sei zunächst unklar gewesen, welche der mk-Gesellschaften die
Belieferung der Kunden verantwortlich vornimmt. Deshalb seien
zunächst vier Unternehmen aus dem Firmenkonglomerat von Kristek in
das Verfahren einbezogen worden. Gegen drei Unternehmen wurde das
Verfahren bereits Mitte April förmlich eingestellt, sagt die
Sprecherin. Im Zuge des Verfahrens habe sich herausgestellt, dass die
mk-power als Lieferant anzeigenpflichtig gewesen wäre und
entsprechend wurde ein Bußgeld verhängt. Dagegen habe die
Unternehmensgruppe Beschwerde eingereicht, nun prüft die
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf den Fall. Sollten die Ankläger
der Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur folgen, wird in Düsseldorf
ein Gerichtsverfahren gegen mk-power folgen, so die Sprecherin".
Fakt ist in jedem Fall, dass die Übertragungsnetzbetriebe ein
Unternehmen auf gesamt rund 7.000.000 Euro verklagten, damit Recht
bekamen, diverse Medien eifrig berichteten und sich nun herausstellt,
dass bei richtiger Recherche offenkundig gewesen wäre, dass schon im
April 2013 festgestellt wurde, dass genau dieses Unternehmen nicht
EEG-Umlagen pflichtig ist.
Das jedoch auch diese 7.000.000 Euro laut erstellten
Wirtschaftsprüfungsattest ebenso vollkommen aus der Luft gegriffen
sind und groben Schätzungen zu Grunde lagen, blieb bislang ohne
jegliche Berücksichtigung. Mehrfache Einigungsversuche seitens
Care-Energy mit den Übertragungsnetzbetreibern scheiterten auf Grund
mangelnder Gesprächsbereitschaft dieser. Gegen die drei Urteile des
LG Hamburg wurde selbstverständlich Berufung eingelegt und nun liegt
es in den Händen des OLG Hamburg hier für Klarheit zu sorgen und die
Rechtssicherheit herzustellen.
Eine gute Nachricht für die Kunden von Care-Energy, denn so das
Unternehmen keine EEG-Umlage bezahlen muss, müssen natürlich auch die
Kunden keine Kosten der EEG-Umlage bezahlen, da natürlich nur dann
eine Umlage erhoben wird, so auch eine Umlagenpflicht besteht.
Somit ist der Ausgang der Berufungsverhandlung auch für die
Care-Energy Kunden von größtem Interesse, da bei einem Obsiegen die
Preise 2014, um die Kosten der EEG-Umlage reduziert werden würden.
Care-Energy kämpft hier also nicht für höhere Margen, sondern für
kleinere Preise beim Verbraucher.
Pressekontakt:
mk-group Holding GmbH
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0
Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9
E-Mail: office(at)care-energy.de
Post- und Geschäftssitz:
Dessauer Strasse 2-4
Lagerhaus G, Freihafen Hamburg
20457 Hamburg
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