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Gesetz feiert Jubiläum: 40 Jahre Sicherheit am Arbeitsplatz / TÜV Rheinland: Gesetz zur Arbeitssicherheit seit 12. Dezember 1973 / Arbeitgeber müssen sich fachkundig beraten lassen

Geschrieben am 12-12-2013

Köln (ots) - Mit der Einführung der Dampfmaschine um 1800 begann
in Deutschland die Industrialisierung der Arbeitswelt. Parallel
häuften sich die Arbeitsunfälle. Die Schuld daran wurde zumeist den
Arbeitnehmern gegeben. Mehr als 100 Jahre später wurde am 12.
Dezember 1973 ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet -
das deutsche Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und
andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genannt. "Das ASiG ist die Grundlage
des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes", erklärt Werner Lüth,
Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Der Leitgedanke des
Gesetzes ist es, eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber
sicherzustellen.

Gesetz sorgt für hohes Qualitätsniveau

Das ASiG beinhaltet drei Schwerpunkte. Zum einen wird darin die
Pflicht des Arbeitgebers manifestiert, sich in Sachen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von Fachleuten beraten zu
lassen. Das gilt bereits bei einem Mitarbeiter. Kann der Arbeitgeber
keinen qualifizierten, betriebsinternen Berater stellen, hat er auch
die Möglichkeit, diese Aufgabe einem überbetrieblichen Dienst, wie
zum Beispiel TÜV Rheinland, zu übertragen. Im Weiteren legt das
Gesetz fest, welche speziellen Qualifikationen die Arbeitsmediziner
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mitbringen müssen und welche
Arbeitsaufgaben ihre Tätigkeit explizit umfasst. "Aus diesen Gründen
sorgte das ASiG für einen sehr hohen Qualitätssprung in der
Geschichte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes", so Werner Lüth.

Noch nicht in allen Arbeitgeber-Köpfen verankert

Viele Betriebe halten sich heute an das ASiG, manche aber immer
noch nicht. "Leider nimmt es nicht jeder Arbeitgeber mit den
gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz so genau", bestätigt
der TÜV Rheinland-Experte. Der Verstoß gegen die Vorgaben kann aus
Unwissenheit geschehen. Manche Arbeitgeber lassen es aber bewusst
drauf ankommen. Problematisch wird es, wenn sich in einem Unternehmen
ein schwerer Arbeitsunfall zuträgt oder es zu einer arbeitsbedingten
Erkrankung kommt. Wäre dieses vermeidbar gewesen, hätte man sich an
das ASiG gehalten, hat der Arbeitgeber fahrlässig gehandelt. Hätte er
im Vorfeld von dem Gesetz wissen können und geschah der Verstoß grob
fahrlässig oder sogar mit Vorsatz, kann der Arbeitgeber unter
Umständen straf- sowie zivilrechtlich herangezogen werden.



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Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
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