Schleswig-Holstein: Ergebniskosmetik bei Pflegekammerbefragung? / Zwangsbeitrag reduziert Zustimmung drastisch
Geschrieben am 16-12-2013 |
Kiel (ots) - Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Kristin
Alheit hat die Einrichtung der Pflegekammer in Schleswig-Holstein von
der Einstellung der Pflegekräfte abhängig gemacht. Das beauftragte
Unternehmen "TNS Infratest Sozialforschung" stellt in seinem
Untersuchungsbericht in den Vordergrund, dass 51 Prozent der
Befragten eine Pflegekammer grundsätzlich begrüßen würden. Bernd
Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa), kann sich über diese Form der
Ergebnisdarstellung nur wundern: "Obwohl klar ist, dass für die
Zwangskammer ein Zwangsbeitrag erhoben wird, werden von jenen 51
Prozent grundsätzlichen Befürwortern nicht jene 17 Prozent
herausgerechnet, die eine Kammer nur befürworten, wenn damit für sie
keinerlei Beitragszahlungen verbunden sind. Dann ergeben sich nämlich
nur noch 42 Prozent Zustimmung. Dass die Ministerin mit diesem
falschen Resultat an die Öffentlichkeit geht, lässt sich nicht einmal
damit erklären, dass hier der Wunsch Vater des Gedankens war", so
Meurer, "denn die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Unter
realistischen Rahmenbedingungen stimmen nur rund 40 Prozent oder
sogar deutlich weniger der Kammer zu. Frau Alheit sollte erklären,
warum sie ein anderes Ergebnis verbreitet hat, beziehungsweise das
Institut auffordern, umgehend zu diesem groben Fehler Stellung zu
beziehen."
In einem Gutachten, das dem bpa vorliegt, geht ein renommierter
Markt- und Meinungsforscher davon aus, dass bei Annahme eines durch
die Pflegekammerbefürworter ermittelten Mindestzwangsbeitrags das
tatsächliche Potenzial der Kammerbefürworter noch deutlich geringer
sein dürfte, weil fast die Hälfte der grundsätzlichen Befürworter nur
einen minimalen Monatsbeitrag zu zahlen bereit ist, der in der
Realität aber deutlich höher ausfallen dürfte. Die falsche
Schlussfolgerung von TNS trotz der korrekten Methodik bei
Studiendesign, Stichprobenbildung, Fragebogen und Durchführung der
Feldarbeiten mache den insgesamt guten Eindruck der Erhebung
zunichte, heißt es.
"Das Land sollte die überflüssige Diskussion um eine Zwangskammer
endlich beenden", fordert der schleswig-holsteinische
Landesvorsitzende des bpa, Mathias Steinbuck. "Man kann es drehen und
wenden, wie man will: Es gibt in der Pflege keine Basis für das
Projekt."
Die mit Zwangsbeiträgen finanzierte Kammer hätte keine Wirkung für
die Pflegenden, weil sie an den entscheidenden Stellen nicht
zuständig ist. Qualitätsanforderungen, Personalschlüssel, Vergütungen
und Pflegestandards würden weiterhin durch den Gesetzgeber festgelegt
oder durch die bestehenden Vertragspartner mit den Pflegekassen
verhandelt.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
450 in Schleswig-Holstein) die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze.
Pressekontakt:
Katja Claus, Leiterin der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0431/66 94 70
60; www.bpa.de
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