Der Koalitionsvertrag im Focus des Bauherren-Schutzbundes
Geschrieben am 16-12-2013 |
Berlin (ots) - Verbraucherinteressen bei Bau und Wohneigentum
stärker beachten Verbraucherschutz besser, aber noch nicht gut genug
- Bauvertragsrecht verbraucherorientiert ausgestalten
- Bereitschaft zur energetischen Sanierung deutlicher fördern
- Herausforderungen des demografischen Wandels verstärkt annehmen
- Neuauflage des Programms "Altersgerecht Umbauen" überfällig
- Maklerrecht ausgestalten und Anforderungen an Makler erhöhen
Die Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, den
Verbraucherschutz im Bau- und Dienstleistungsbereich zu verbessern
und die Verbraucherrechte im Bau- und Immobilienbereich zu stärken,
wird vom BSB begrüßt. Das ist seit langem eine Kernforderung der
gemeinnützigen Verbraucherschutzorganisation. Dabei müssen in allen
Bereichen "Nägel mit Köpfen gemacht werden", fordert der 1.
Vorsitzende des BSB, Peter Mauel. "Denn bei der Ausgestaltung des
Verbraucherschutzes gibt es noch beachtliche Reserven."
So ist das Bauvertragsrecht verbraucherorientiert auszugestalten.
Bei Bauverträgen mit Verbrauchern muss ein zeitlich begrenztes
Widerrufsrecht gesetzlich verankert werden. Auch die Pflicht zu
Leistungsbeschreibung und angemessenen Abschlagszahlungen sowie
Sicherheiten für Verbraucher und deren Schutz vor Firmeninsolvenzen
sind festzuschreiben. Beim Bauträgervertragsrecht ist ebenso eine
Verbesserung des Verbraucherschutzes unbedingt notwendig. Das
KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung hat sich bewährt.
Deshalb sollte die Förderung langfristig für stabile
Rahmenbedingungen sorgen und ein ausreichend hohes Fördervolumen
Planungssicherheit für private Bauinvestitionen bieten. Als ein
wichtiges Signal der Regierungskoalition für private Bauherren und
Immobilieneigentümer wertet der BSB, dass das Energiekonzept auf den
Prinzipien von Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und vor allem
auf Freiwilligkeit beruht. "Ziele der Energieeinsparung bei
selbstnutzenden Wohneigentümern müssen wirtschaftlich und sozial
ausgewogen sein. Deshalb sollte auch künftig auf Zwangssanierungen
verzichtet werden", fordert Mauel.
Für eine erfolgreiche energetische Sanierung haben eine fachlich
fundierte und unabhängige Energieberatung sowie eine baubegleitende
Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert. Insgesamt jedoch muss die
Information von Käufern und Mietern über die energetische Qualität
des Gebäudes - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - weiter
verbessert und mit dem Energieausweis noch transparenter gestaltet
werden.
Vermisst wird im Koalitionsvertrag die steuerliche Abschreibung
der energetischen Gebäudesanierung. Der BSB unterstreicht die
Notwendigkeit, während der Legislaturperiode im Interesse von
Immobilieneigentümern, Mittelstand und Handwerk, diese Möglichkeiten
nochmals auf die Agenda zu setzen.
Auch auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung gibt
der Koalitionsvertrag keine befriedigenden Antworten. Es fehlen
langfristige Konzepte und Anreize zur Schaffung von ausreichend
barrierefreiem Wohnraum.
Die große Koalition zeigt auch nicht den Weg, damit Wohnen und
Wohneigentum im Alter bezahlbar bleiben.
Überfällig ist, die längst geforderte Neuauflage des Programms
"Altersgerecht Umbauen" mit Investitionszuschüssen auszustatten und
das bestehende KfW-Darlehensprogramm zu ergänzen. "Hier geht es um
Planungssicherheit und Möglichkeiten, verschiedene Vorhaben zu
kombinieren oder Einzelmaßnahmen durchzuführen", erläutert Mauel.
"Nur so wird privaten Bauherren flexibles Handeln möglich."
Die im Koalitionsvertrag angesprochene Ausgestaltung des
Maklerrechts und bundesweit einheitlicher Rahmenbedingungen für
Maklerleistungen deckt sich mit der vom Bauherren-Schutzbund
vertretenen Forderung zur Stärkung des Verbraucherschutzes beim
Immobilienerwerb. "Die Qualität von Maklertätigkeit sollte durch
einen Sachkundenachweis, das Einführen von Mindestanforderungen und
einer Pflichtversicherung stärker gesichert werden", argumentiert
Mauel. Dazu könnten Standards aus anderen Beratungsberufen übertragen
werden.
Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Bau- und
Immobilienbereich sind wichtige Schritte zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes und zur Stärkung der Verbraucherrechte, wertet
der Bauherren-Schutzbund. Doch der Weg muss klarer vorgezeichnet und
die Gangart schneller werden.
Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 16. Dezember 2013
Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Kleine Alexanderstraße 9-10
10178 Berlin
Tel. (030) 3 12 80 01
Fax (030) 31 50 72 11
E-Mail office@bsb-ev.de
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