19,6 % der Bevölkerung Deutschlands von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen/Anteil EU-weit bei 24,8 %
Geschrieben am 17-12-2013 |
Wiesbaden (ots) - Knapp jede/r Fünfte (19,6 %) in Deutschland -
das sind etwa 16 Millionen Menschen - war 2012 von Armut oder
sozialer Ausgrenzung betroffen. Gegenüber 2011 (19,9 %) ging der
Anteil damit leicht zurück. Dies ist ein Ergebnis der Erhebung LEBEN
IN EUROPA (EU-SILC) 2012. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, lag der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter
Menschen in der gesamten Europäischen Union mit 24,8 % noch deutlich
höher als in Deutschland. Nach der EU-Definition für EU-SILC setzte
sich die Quote für Deutschland im Jahr 2012 aus den Prozentanteilen
der armutsgefährdeten Bevölkerung (16,1 %; siehe Pressemitteilung vom
25.10.2013), der von erheblicher materieller Entbehrung betroffenen
Bevölkerung (4,9 %) und der Bevölkerung in Haushalten mit sehr
geringer Erwerbsbeteiligung (9,8 %) zusammen. Als arm oder sozial
ausgegrenzt gilt eine Person dann, wenn eines oder mehrere der drei
genannten Kriterien auf sie zutreffen. EU-weit waren 17,0 % der
Bevölkerung armutsgefährdet, 9,9 % erheblich materiell depriviert,
und 10,4 % lebten in einem Haushalt mit sehr geringer
Erwerbsbeteiligung. Weitere Ergebnisse aus LEBEN IN EUROPA 2012 sowie
methodische Erläuterungen und Publikationen sind auf den
Internetseiten des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de im
Bereich Zahlen & Fakten -> Einkommen, Konsum, Lebensbedingungen ->
Lebensbedingungen, Armutsgefährdung verfügbar. Das Statistische Amt
der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) veröffentlicht die
Ergebnisse aller an EU-SILC (European Union Statistics on Income and
Living Conditions) teilnehmenden Länder in seiner Datenbank unter
http://epp.eurostat.ec.europa.eu im Bereich "Statistiken ->
Bevölkerung und soziale Bedingungen -> Einkommen und
Lebensbedingungen -> Haupttabellen/Datenbank". Für weitere amtliche
EU-Statistiken steht der Europäische Datenservice (EDS) unter
www.destatis.de/Europa/ zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Silvia Deckl Telefon: (0611) 75-8697, www.destatis.de/kontakt
Methodische Erläuterungen zur Erhebung LEBEN IN EUROPA sowie zur
Berechnung von Armutsgefährdung und sozialer Ausgrenzung:
EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living
Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen,
Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in
allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische
Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und
Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit
2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt. Ein
Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die
Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der
armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur
Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen
Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des
Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2012 bezieht sich das
Haushaltseinkommen auf das Jahr 2011). Es setzt sich zusammen aus dem
Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit,
dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen
laufenden Sozialtransfers - wie zum Beispiel Arbeitslosengeld,
Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind
abgezogen. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des
Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt,
der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den
Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben
Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen. Die Äquivalenzskala
weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu. Nach der modifizierten
OECD-Skala, die bei EU-SILC angewendet wird, erhält die erste
erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein
Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll,
der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14
Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht
0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14
Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare
Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert.
Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als "bedarfsgewichtetes
Äquivalenzeinkommen" bezeichnet und jeder Person im Haushalt als
persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass
es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.
Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median (Zentralwert)
verwendet. Dabei werden die Personen ihrem Äquivalenzeinkommen nach
aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen
Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt,
die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung.
60 % dieses Medianwertes stellen den Schwellenwert für
Armutsgefährdung dar. Im Frühjahr 2010 beschloss der Rat der
Europäischen Union die Strategie Europa 2020. Eines der Kernziele der
Europäischen Union ist dabei die Verminderung von Armut und sozialer
Ausgrenzung. Für die Messung der Gefährdungslagen wurden zusätzlich
zur Armutsgefährdungsquote zwei weitere Sozialindikatoren auf der
Grundlage von EU-SILC eingeführt: der Anteil der Bevölkerung mit
erheblicher materieller Entbehrung (auch: erhebliche materielle
Deprivation) und der Anteil der Personen, die in einem Haushalt mit
sehr geringer Erwerbsbeteiligung (auch: Erwerbslosenhaushalt) leben.
Erhebliche materielle Entbehrung liegt nach der EU-Definition für
EU-SILC dann vor, wenn aufgrund der Selbsteinschätzung des Haushalts
mindestens vier der folgenden neun Kriterien erfüllt sind: 1.
Finanzielles Problem, die Miete oder Rechnungen für
Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen. 2. Finanzielles
Problem, die Wohnung angemessen heizen zu können. 3. Finanzielles
Problem, unerwartete Ausgaben in einer bestimmten Höhe aus eigenen
finanziellen Mitteln bestreiten zu können. 4. Finanzielles Problem,
jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische
Mahlzeit einnehmen zu können. 5. Finanzielles Problem, jährlich eine
Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen. 6. Fehlen eines Pkw
im Haushalt aus finanziellen Gründen. 7. Fehlen einer Waschmaschine
im Haushalt aus finanziellen Gründen. 8. Fehlen eines
Farbfernsehgeräts im Haushalt aus finanziellen Gründen. 9. Fehlen
eines Telefons im Haushalt aus finanziellen Gründen. Ein Haushalt mit
sehr geringer Erwerbsbeteiligung liegt nach der EU-Definition für
EU-SILC dann vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in
Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder
im Alter von 18 bis 59 Jahren insgesamt weniger als 20 % ihrer
potenziellen Erwerbsbeteiligung beträgt. Ein Beispiel: Bei drei
Erwerbstätigen zwischen 18 und 59 Jahren im Haushalt beträgt die
potenziell mögliche Erwerbsbeteiligung insgesamt 36 Erwerbsmonate im
Einkommensjahr. Die Erwerbsbeteiligung der drei Personen darf dann
insgesamt den Wert "7,2 Erwerbsmonate" (= 20 % von 36 Monaten) nicht
unterschreiten. Das wäre zum Beispiel erfüllt (eine mögliche
Variante), wenn eine der drei Personen mindestens 7,2 Monate lang
erwerbstätig war und die anderen beiden Personen jeweils nicht
erwerbstätig waren. Wird der Grenzwert von 7,2 Monaten in diesem
Fallbeispiel unterschritten, so handelt es sich um einen Haushalt mit
sehr niedriger Erwerbsbeteiligung. Armut oder soziale Ausgrenzung ist
nach der EU-Definition für EU-SILC dann gegeben, wenn eines oder
mehrere der drei Kriterien "Armutsgefährdung", "erhebliche materielle
Entbehrung", "Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung"
vorliegen.
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de
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