Dokumentation verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen /
BSB-Pressemitteilung
Geschrieben am 18-12-2013 |
Berlin (ots) - Erstmals verbraucherfeindliche Klauseln in
Bauträgerverträgen umfassend dokumentiert Rechtsunsicherheit und
wirtschaftliche Risiken für Verbraucher aufgedeckt
- 100 Bauträgerverträge von BSB Vertrauensanwälten analysiert
- Verbraucherfeindliche Klauseln beschneiden Rechte von Verbrauchern
- Reform des Bauträgervertragsrechts notwendig
Das weit verbreitete Bauen mit einem Bauträger hat seine
Besonderheiten. Der Bauträger fungiert als Bauherr, ist Eigentümer
des Grundstücks und verkauft es mit einer Bauverpflichtung. Mit der
notariellen Beurkundung des Bauträgervertrags wird der Interessent
zum Erwerber. Diese Verträge, so zeigt eine aktuelle, erstmals
veröffentlichte BSB-Dokumentation, sind sehr komplexe Vertragswerke
und bergen für Verbraucher erhebliche Risiken. Vertrauensanwälte des
Bauherren-Schutzbund e.V. haben im Rahmen eines Projektes einhundert
Bauträgerverträge aus den Jahren 2010 bis 2013 analysiert, zahlreiche
verbraucherfeindliche Klauseln aufgedeckt , rechtlich bewertet und
die Auswirkungen für die Verbraucher detailliert dargestellt. Die
Ergebnisse der Vertragsprüfungen und häufige Probleme bei der
Realisierung von Bauvorhaben mit Bauträgern zeugen von unzureichender
Rechtssicherheit. "Die wirtschaftlichen Risiken für Verbraucher sind
gravierend", kommentiert Rechtsanwalt Mario van Suntum aus Leipzig,
der Projektleiter der Untersuchung.
Ein generelles Problem besteht darin, dass der Erwerber erst sehr
spät Eigentümer der Immobilie wird, obwohl er frühzeitig Zahlungen
leistet. Zwar ist der Bauträger verpflichtet, ihm dieses Eigentum zu
verschaffen, doch dieser Anspruch wächst erst Zug um Zug während der
Bauphase. Zahlreiche Bauträgerverträge sind dabei so abgefasst, dass
sie die Rechte der Verbraucher erheblich beschneiden.
Als Beispiele fanden die BSB-Vertrauensanwälte wiederkehrende
vorformulierte Klauseln, "die trickreich sind und die man rechtlich
nur als verbraucherfeindlich klassifizieren kann", wie van Suntum
sagt. So werden Bauinteressenten unverhältnismäßig lange an ein
Angebot gebunden. Das Planungsrisiko soll auf Erwerber abgewälzt
werden. Ein vereinbarter Pauschalpreis soll mit nicht klar
definierten Mehrkosten ausgehebelt werden. Vollmachten sollen
zugunsten des Bauträgers aus der Hand gegeben werden. Das gesetzliche
Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers - sprich das Zurückhalten
von Zahlungsraten bei Mängeln - soll ausgeschlossen werden.
Fälligkeiten von Kaufpreisraten werden so gesetzt, dass eine
Kontrolle des tatsächlichen Bautenstandes nicht möglich ist.
"Das Transparenzgebot wird durch Klauseln der Bauträgerverträge
vielfach verletzt, Sicherheiten für Erwerber sind eingeschränkt", hat
das Projektteam des BSB festgestellt. Bereits seit Jahren trägt die
gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation, die seit 2005 zu
Abmahnungen und Unterlassungsklagen im Sinne des
Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) berechtigt ist,
verbraucherfeindliche Klauseln aus Bauverträgen zusammen und stellt
sie im Internet als wichtige Verbraucherinformation zur Verfügung.
Jetzt wird zu verbraucherfeindlichen Klauseln aus Bauträgerverträgen
erstmals eine umfassende Analyse samt rechtlicher Bewertung
vorgelegt. "Damit leistet der Bauherren-Schutzbund erneut
Pionierarbeit, denn bislang liegt nichts Vergleichbares vor", schätzt
Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB ein. "Die Dokumentation zeigt,
dass es dringend notwendig ist, das Bauträgervertragsrecht zur
reformieren, um Verbraucherinteressen beim Bauen mit dem Bauträger
wirksam zu stärken."
Die Dokumentation "Verbraucherfeindliche Klauseln in
Bauträgerverträgen" steht Ihnen kostenlos auf unser Homepage unter
https://www.bsb-ev.de/aktuell/aktuelle_studien/ als Download zur
Verfügung.
Weitere Informationen unter
www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 18. Dezember 2013
Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Kleine Alexanderstraße 9-10
10178 Berlin
Tel. (030)3128001
Fax (030) 31507211
E-Mail office@bsb-ev.de
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