EANS-Adhoc: S IMMO AG beschließt Einzug eigener Aktien und weiteren
Aktienrückkauf
Geschrieben am 18-12-2013 |
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Aktienrückkauf/Zusätzlich: Einzug eigener Aktien
18.12.2013
S IMMO AG beschließt Einzug eigener Aktien und weiteren
Aktienrückkauf
Der Vorstand der S IMMO AG (Bloomberg: SPI:AV, Reuters: SIAG.VI;
ISIN: AT0000652250) hat - ermächtigt durch den Aufsichtsrat - heute
beschlossen, die 1.201.539 Stück der im Rahmen der bisherigen
Aktienrückkaufprogramme erworbenen eigenen Aktien mit Wirksamkeit zum
19.12.2013 einzuziehen.
Ebenso hat der Vorstand - ermächtigt durch den Aufsichtsrat -
beschlossen, von der mit Beschluss der 23. ordentlichen
Hauptversammlung vom 01.06.2012 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf
eigener Aktien Gebrauch zu machen und im Rahmen eines weiteren
Aktienrückkaufprogramms bis zu weitere 3 % des Grundkapitals, also
maximal 2.043.661 Stückaktien, zurückzukaufen.
Mit dem erwähnten Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gemäß § 65 Abs 1 Z 8
AktG innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten ab dem Datum der
Hauptversammlung bis zu 10 % des Grundkapitals der S IMMO AG zu
erwerben. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte am
05.06.2012 gemäß § 82 Abs 8 und 9 BörseG auf der Website der S IMMO
AG und im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 08.06.2012.
Die Gesellschaft beabsichtigt nun, Aktien bis zu weiteren 3 % des
Grundkapitals, also max. 2.043.661 Stückaktien, zurückzukaufen. Der
Rückkauf erfolgt zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.
Das Rückkaufprogramm beginnt nach Maßgabe der Marktbedingungen am
27.12.2013 und endet spätestens am 30.11.2014.
Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien
(Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250) und darf sowohl über
die Wiener Börse als auch außerbörslich erfolgen, wobei dabei auch
das quotenmäßige Veräußerungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen
werden kann. Dabei darf der Gegenwert je Stückaktie jeweils einen
Betrag von EUR 1,00 nicht unterschreiten, und der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als
15 % über dem durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen
Rückkauf vorausgehenden drei Börsentage an der Wiener Börse liegen.
Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4
und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112 -
VeröffentlichungsV). Die Veröffentlichung von etwaigen Änderungen der
Rückkaufprogramme gemäß § 6 VeröffentlichungsV sowie der im Rahmen
der Rückkaufprogramme durchgeführten Transaktionen gemäß § 7
VeröffentlichungsV erfolgen auf der Website der S IMMO AG unter
www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf.
Diese Veröffentlichung stellt kein öffentliches Angebot zum Erwerb
von S IMMO Aktien dar und begründet keine Verpflichtung der
Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Sylwia Milke
phone: +43(0)50100-27402
fax: +43(0)05100-927402
mailto:sylwia.milke@simmoag.at
www.simmoag.at
Corporate Communications:
Bosko Skoko
phone: +43(0)50100-27522
fax: +43(0)05100-927522
mailto:bosko.skoko@simmoag.at
www.simmoag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: S IMMO AG
Friedrichstraße 10
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50100-27550
FAX: +43(0)050100-927559
Email: office@simmoag.at
WWW: www.simmoag.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
Indizes: ATX Prime, IATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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