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Landesrechnungshof: Christoffers verstieß bei Solarunternehmen Odersun gegen Haushaltsordnung

Geschrieben am 18-12-2013

Potsdam (ots) - Nach Recherchen des rbb Politikmagazins KLARTEXT
bleibt der Landesrechnungshof Brandenburg im Kern bei den Resultaten
seines Prüfberichtes zur Förderung der Odersun AG im Jahre 2012.

Aus der Sicht des Rechnungshofes hat Wirtschaftsminister Ralf
Christoffers (Die Linke) klar gegen die Landeshaushaltsordnung und
damit gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen (LHO §7,
Absatz 1).

KLARTEXT hatte im November 2013 den Fall öffentlich gemacht.
Damals lag dem Politikmagazin exklusiv der interne Entwurf des
Landesrechnungshofes vor, der zu diesem Zeitpunkt dem Minister und
seinem Ministerium zur Stellungnahme vorlag. Demnach kritisiert der
Landesrechnungshof Brandenburgs schon in seinem Entwurf die 2012
gefallene, alleinige Ministerentscheidung, dem Solarunternehmen
Odersun AG Steuergelder in Höhe von drei Millionen Euro als eine so
genannte Rettungshilfe zu genehmigen. Christoffers hatte diese
Entscheidung gegen den Rat seiner Fachabteilung und der Landesbank,
ILB getroffen. Nur sechs Wochen später meldete Odersun Insolvenz an.
Die Steuermillionen sind weg, wie andere Fördergelder des Landes
auch.

Nachdem Minister Christoffers seine Stellungnahme beim
Landesrechnungshof einreichte, prüfte dieser erneut. Auf KLARTEXT -
Anfrage bestätigte der Sprecher Stefan Luckas heute den Punkt im
jetzigen, endgültigen Prüfbericht, dass die Rettungshilfe in Form
eines Darlehens nicht geeignet war, die vom Minister in seiner
Begründung vom 21.12.2012 verfolgten Zweck zu erreichen. Aus Sicht
der Prüfer habe der Minister die Vergabe der Millionen Steuergelder
nicht hinreichend begründet. Landesrechnungshofpräsident Christoph
Weiser: "Es bleibt dem Minister unbenommen ( ... ) sich über den Rat
Anderer hinweg zu setzen, dann aber hat er die besondere
Verpflichtung diese Entscheidung ausreichend zu begründen. Leider ist
das aus unsrer Sicht nicht hinreichend geschehen." Nach
Klartext-Recherchen handelte der Minister die Begründung für seine
Entscheidung am 21.12.2011 aber lediglich handschriftlich auf einer
Papierseite ab. Dieser handschriftlichen Begründung widerspricht der
Landesrechnungshof in seinem Bericht. Der Minister hat nun gegen den
offiziellen Bericht des Landesrechnungshofes am 16.11.2013 wiederum
eine Stellungnahme abgegeben. Wie der Sprecher Stefan Luckas
mitteilte, hat auch diese keine Änderung des Prüfberichts bewirkt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft den Fall auf den Strafvorwurf
der Untreue.



Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg

KLARTEXT
Politisches Magazin Fernsehen
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-22 850
klartext@rbb-online.de


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