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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Christian Wulff

Geschrieben am 19-12-2013

Bielefeld (ots) - Weihnachten 2011. Vor einigen Tagen hat die
Bild-Zeitung veröffentlicht, das Ehepaar Wulff habe für seinen
Hauskauf einen Kredit von einem Unternehmer bekommen. Jetzt beginnt
die mediale Jagd auf Christian Wulff, den mutmaßlichen Schnorrer.
Weihnachten 2012. Seit zehn Monaten ist Wulff nicht mehr
Bundespräsident, seine Ehe ist am Ende, der Ruf ruiniert. Weihnachten
2013. Christian Wulff kann wieder strahlen. Im Korruptionsprozess
gegen den früheren Bundespräsidenten hat Richter Frank Rosenow
erklärt, der in der Anklage erhobene Vorwurf der Vorteilsannahme sei
nicht zu belegen. Dass es nur ein Zwischenfazit ist, das das Gericht
gezogen hat, braucht Wulff nicht zu sorgen. Die wichtigen Zeugen sind
gehört, und keiner hat den Beweis angetreten, dass sich Wulff für den
Filmproduzenten David Groenewold eingesetzt hat, weil dieser 2008
einen Teil des Oktoberfestbesuchs der Wulffs bezahlt hatte. Christian
Wulff ist gestern seinem Ziel der Rehabilitation einen großen Schritt
nähergekommen. Dass der Richter eine Einstellung des Verfahrens
vorgeschlagen hat, anstatt gleich einen Freispruch in Aussicht zu
stellen, hat allein taktische Gründe: Spricht das Gericht Christian
Wulff frei, geht die Staatsanwaltschaft in die Revision. Weil das
Urteil dann vom Bundesgerichtshof überprüft wird, müssen sich die
Hannoveraner Richter bei ihrer schriftlichen Urteilsbegründung viel
Mühe geben. Und trotzdem besteht die Möglichkeit, dass der BGH das
Urteil aufhebt und es einen neuen Prozess gibt. Die vom Richter
angeregte einvernehmliche Einstellung des Verfahrens bedeutet
dagegen, dass damit der Sack zu wäre. Dass nicht noch Monate
verhandelt werden müsste, und dass die Justiz keine weitere Arbeit
mit dem Fall Wulff hätte. Doch so einfach will es der Angeklagte den
Richtern nicht machen. Und er hat Recht: Warum sollte er jetzt, da
ein Freispruch greifbar erscheint, den Weg nicht zu Ende gehen? Es
wird eine große Last von Wulff fallen, sollte er im kommenden Jahr
freigesprochen werden. Zum Ehrenmann macht ihn ein Freispruch
allerdings nicht. Denn Wulff ist nicht unschuldig an den - vereinzelt
auch überzogenen - Attacken, die gegen ihn geritten wurden. Mit
seiner Behauptung 2010 im niedersächsischen Landtag, er pflege keine
geschäftliche Beziehung zu Unternehmer Egon Geerkens, hat er das
Parlament hinters Licht geführt. Denn Geerkens Frau hatte den Wulffs
500 000 Euro für deren Hauskauf geliehen. Auch Urlaube in
Luxusdomizilen wohlhabender Unternehmer sind dem Ansehen eines
Ministerpräsidenten abträglich und schüren den Verdacht des Filzes.
Wulff hätte sich doch fragen müssen: Laden die mich ein, weil ich so
ein toller Kerl bin, oder Ministerpräsident? Auch im Lichte eines
möglichen Freispruchs war Wulffs Rücktritt, der sich im Februar zum
zweiten Mal jährt, nur folgerichtig. Offiziell trat Wulff zwar wegen
der Ermittlungen gegen ihn ab. Tatsächlich aber war er der Würde des
Amtes nicht gewachsen.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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