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Schadensersatz für Prorendita-Anleger: Landgericht Frankfurt/Main verurteilt Commerzbank

Geschrieben am 20-12-2013

Bremen (ots) - Das Landgericht Frankfurt am Main hat die
Commerzbank AG am 13.12.2013 zum Schadensersatz in Höhe von 29.948,83
Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Die Bank hatte es versäumt,
eine Anlegerin über die Risiken einer empfohlenen Kapitalanlage
aufzuklären. Sie hatte sich 2006 mit 30.000 Euro plus fünf Prozent
Agio an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita drei GmbH & Co. KG
beteiligt. Die Erben der mittlerweile verstorbenen Anlegerin, die von
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten wurden, machten
Schadensersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG geltend, da der
Verlust eines Großteils ihrer Kapitalanlage droht.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Beratung der Anlegerin
fehlerhaft war, da sie über mehrere Risiken der Kapitalanlage nicht
aufgeklärt worden ist. Insbesondere wurde nicht auf den möglichen
Totalverlust hingewiesen. Die Erben können jetzt die
Beteiligungssumme zuzüglich Agio, abzüglich erhaltener Rückflüsse
plus Verzugszinsen verlangen. Außerdem sind die vorgerichtlichen
Anwaltskosten zu ersetzen. Im Gegenzug erhält die Commerzbank AG die
Beteiligung.

"Wir gehen davon aus, dass die Angaben im Verkaufsprospekt
fehlerhaft sind", sagt Rechtsanwalt Theo Wiewel von hrp. "Aus diesem
Grund können sämtliche Anleger unabhängig von der individuellen
Beratungssituation Schadensersatz verlangen. Darüber hinaus wurden
die von uns vertretenen Anleger in keinem Fall über die Höhe der
Rückvergütung aufgeklärt, die die Beraterbank bei Abschluss der
Beteiligung erhalten wird. Dies ist ein weiterer Ansatzpunkt für die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen", erklärt der Bremer
Anwalt. Die Ideenkapital Financial Engineering AG hat insgesamt sechs
Prorendita-Fonds konzipiert, denen das gleiche Konzept zugrunde liegt
- die Ausführungen gelten daher für alle sechs Fonds.

Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, die in britische
Kapitallebensversicherungen investieren. Das Fondskonzept sieht vor,
dass die Policen wieder veräußert werden, um durch den Verkaufserlös
eine Rendite zu erwirtschaften. Die Versicherungssumme jeder Police
werde von der Versicherungsgesellschaft garantiert und zum Ende der
Vertragslaufzeit oder bei vorzeitigem Ableben des Versicherten
ausgezahlt. Dazu kämen jährlich zugewiesene Jahresboni. Am Ende der
Laufzeit werde jedem Vertrag zusätzlich noch ein Schlussbonus
zugewiesen. Er könne bis zu 50 Prozent der Gesamtablaufleistung
betragen, hieß es ursprünglich.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt bundesweit geschädigte
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig,
davon sind acht Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht. Hrp
verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-24685-0
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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