InfraTrust: Erneute Einstweilige Verfügung gegen Oliver Schulz wegen Falschbehauptungen / Von Oliver Schulz und Heinrich Böhmer übernommener Fonds ITP 1 vor der Insolvenz
Geschrieben am 27-12-2013 |
Berlin (ots) - Zu Beginn letzter Woche erreichten die
InfraTrust-Geschäftsführung Hinweise, dass der Geschäftsführer der
Sworn Gruppe, Oliver Schulz, neuerlich ein Schreiben mit Bezug auf
den offenbar insolventen Fonds InfraTrust Premium 1 (ITP 1)
verbreitet hat. Zur Erläuterung: Der ITP 1 war der Einzige aller
ursprünglich von der Berlin Atlantic Capital (BAC) emittierten Fonds
der InfraTrust-Reihe, der durch Oliver Schulz und dessen Partner Dr.
Heinrich Böhmer als Geschäftsführer sowohl des Fonds- wie auch der
Komplementärgesellschaft übernommen wurde. Nun stehen beide, Fonds
und Komplementärin, vor der Insolvenz. Innerhalb seiner Mitteilung
versuchte Herr Schulz mit kruden Behauptungen den Niedergang dieses
Fonds, der seit rund zwei Jahren unter dessen Kontrolle steht, den
BAC-Gründern Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil
zuzuschreiben. Als sei das nicht schon absurd genug, behauptete Herr
Schulz auch noch, dass der von ihm initiierte blog
www.oliverschulz.com durch sogenannte DDoS-Attacken sabotiert werde
und erweckt in diesem Zusammenhang den Eindruck, die Herren Beiten,
Przybyl und Weil hätten diese Attacken veranlasst. Hiergegen wurde
nun vor dem Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen
Oliver Schulz erwirkt.
Das Landgericht Berlin befand, dass der vollständige Text, den
Herr Schulz sowohl versandt als auch innerhalb seines blogs zur
Verfügung gestellt hat, unzulässig ist. Es ist Oliver Schulz also
insbesondere untersagt, künftig weiterhin einen derartigen Eindruck
zu erwecken. Kommt Herr Schulz dem nicht nach, drohen ihm ein
Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,- Euro oder ersatzweise eine Haft
von bis zu sechs Monaten.
Im Vorfeld der jetzt erlassenen einstweiligen Verfügung hatte
Oliver Schulz noch vollmundig angekündigt, dass er "weder eine
Unterlassungserklärung abgeben, noch meine Aussagen widerrufen"
werde. Er ließ sogar beim Landgericht Berlin eine sogenannte
Schutzschrift hinterlegen. Mittels dieser Schutzschrift, die den von
ihm verbreiteten Text umfasste, wollte er den nun erfolgten Erlass
der einstweiligen Verfügung verhindern. Das Gericht sah diese
Schutzschrift angesichts der schwerwiegenden falschen Behauptungen
des Herrn Schulz aber als wirkungslos an.
Es ist übrigens die mittlerweile fünfte Einstweilige Verfügung,
die das Landgericht Berlin in diesem Jahr gegen Oliver Schulz oder
seine Unterstützer wegen unwahrer Behauptungen erlassen hat. In der
Konsequenz musste Herr Schulz innerhalb seines blogs bereits mehrfach
Korrekturen seiner unwahren Behauptungen vornehmen.
Stephan Brückl zu dem Vorgehen von Oliver Schulz: "Herr Schulz hat
mit seinen Falschaussagen die Anleger der IT-Fonds und
Vertriebspartner genügend strapaziert. Darüber hinaus beinträchtigen
seine Aktivitäten die Refinanzierungsbemühungen zahlreicher
InfraTrust Fonds zum Schaden der Anleger. "
Pressekontakt:
Uwe Wolff
Telefon: +49-30-2404-8290
Telefax: +49-30-303-665791
E-Mail: uwe.wolff@naima-media.de
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