Was sich 2014 für Bundesbürger ändert
Geschrieben am 27-12-2013 |
Berlin (ots) - Das neue Jahr bringt für viele Bundesbürger einige
gesetzliche Veränderungen mit sich. Dazu gehören zum Beispiel die
SEPA-Zahlverfahren, höhere Mindestlöhne in einigen Branchen, ein
geändertes Flensburger Punktesystem und ein Anstieg des steuerlichen
Grundfreibetrags. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) gibt einen Überblick.
Höhere Mindestlöhne
Beschäftigte aus dem Baugewerbe, Gebäudereiniger sowie
Beschäftigte im Steinmetz- und Bildhauergewerbe erhalten im kommenden
Jahr höhere Mindestlöhne. Auch die rund 800.000 Zeitarbeiter in
Deutschland können mit einer höheren Mindestvergütung rechnen; im
Westen Deutschlands liegt der Mindestlohn für Zeitarbeiter dann nach
Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bei 8,50 Euro
und im Osten bei 7,86 Euro.
SEPA: Zahlungsverkehr wird vereinheitlicht
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Umsetzung eines einheitlichen
Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area) werden
die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und
Lastschriften mit Kontonummer/Bankleitzahl zum 1. Februar 2014 durch
die SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Kontonummer und Bankleitzahl werden
durch IBAN (internationale Kontonummer) und BIC (internationale
Bankleitzahl) ersetzt. Für Verbraucher ist die Gewöhnung daran ganz
einfach. Die IBAN setzt sich aus einem Länderkennzeichen (DE für
Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer sowie den bisher bereits
benutzten nationalen Komponenten Bankleitzahl (acht Stellen) und
Kontonummer (zehn Stellen) zusammen. Für Zahlungen in andere
EU-/EWR-Staaten muss bis Februar 2016 weiterhin noch zusätzlich der
BIC angegeben werden. Privatkunden (Verbraucher) können in einer
Übergangszeit zwischen 1. Februar 2014 und 31. Januar 2016 noch
wählen, ob sie ihre Überweisungen innerhalb Deutschlands weiter mit
der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN vornehmen.
Firmenkunden müssen hingegen laut Gesetzgeber bereits ab 1. Februar
2014 auf die neuen SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben. Bei den
Volksbanken und Raiffeisenbanken können Kunden ihre IBAN und BIC auf
ihren Kontoauszügen sowie ihrer girocard (VR-BankCard) ablesen.
Steuerlicher Grundfreibetrag steigt
Der Grundfreibetrag - also der Anteil des zu versteuernden
Einkommens, der keiner Steuerbelastung unterliegt - steigt 2014 von
8.130 Euro auf 8.354 Euro. Diese Erhöhung kommt allen
Steuerpflichtigen zugute, die ein zu versteuerndes Einkommen in der
genannten Höhe oder mehr erzielen und wirkt sich auch schon beim
Lohnsteuerabzug aus. Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder
eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der genannte Betrag; es
bleiben also 16.708 Euro einkommensteuerfrei.
Reform des Flensburger Punktesystems
Für Fahrer treten im Frühjahr 2014 neue Regelungen des
Verkehrszentralregisters und des Punktesystems in Kraft. Ab 1. Mai
2014 werden nur noch Verstöße in das Zentralregister aufgenommen, die
eine unmittelbare Beeinflussung der Sicherheit im Straßenverkehr
darstellen. Auch das Punktesystem wird angepasst. Je nach Schwere der
Verstöße wird es nur noch maximal drei Strafpunkte geben und nicht
wie bisher bis zu sieben Punkte. Ein Führerscheinentzug erfolgt dann
allerdings schon bei acht statt bisher 18 vorliegenden Punkten. Eine
Ermahnung erfolgt bei vier, eine Verwarnung nach sechs Punkten.
Schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, zum Beispiel das
unsachgemäße Telefonieren am Steuer oder die Behinderung von
Rettungsfahrzeugen durch falsches Parken, werden mit einem Punkt
geahndet. Zwei Strafpunkte erhalten Verkehrssünder bei besonders
schweren Verstößen, wozu unter anderem das Überfahren roter Ampeln
gehört. Straftaten im Straßenverkehr wie Unfallflucht oder
Trunkenheit am Steuer werden ab Mai 2014 mit drei Punkten bestraft.
Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-13 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de
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