(Registrieren)

Silvester-Sause ohne unerwünschten Knalleffekt

Geschrieben am 27-12-2013

Hamburg (ots) - Rund um den Jahreswechsel gibt es leider nicht nur
Besinnlichkeit, Spaß und gute Laune. Viele spielen in diesen Tagen
sprichwörtlich mit dem Feuer. Die bunten Böller, Knallfrösche und
Raketen führen aber ungeachtet aller Warnungen und Ratschläge immer
wieder zu schlimmen Unfällen und dauerhaften Schäden. Worauf man
achten sollte, um unbeschadet ins neue Jahr zu starten, verrät
Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD-Rechtsabteilung.

Nur an zwei Tagen des Jahres darf "geknallt" werden

"Silvesterknaller der Klasse II dürfen in Deutschland
grundsätzlich nur zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember und 1.
Januar, ohne Sondergenehmigung gezündet werden. Städte und Gemeinden
legen häufig aber einen engeren zeitlichen Rahmen fest - etwa
zwischen 18 Uhr und 1 Uhr. Bei einem Verstoß drohen erhebliche
Strafen", erläutert Anja-Mareen Decker. Diese Feuerwerkskörper dürfen
auch nur von Personen ab 18 Jahren erworben werden. Landen die
Silvesterknaller durch unsachgemäße Verwahrung in Kinderhand, müssen
die Eltern für entstandene Schäden haften. Dazu die
ADVOCARD-Expertin: "Denn sie haben ganz klar ihre Aufsichtspflicht
verletzt." Noch ein Tipp der Juristin: "Kaufen und verwenden Sie nur
in Deutschland zugelassenes Feuerwerk und achten Sie darauf, dass
dieses eine sogenannte 'BAM-Nummer' der Bundesanstalt für
Materialprüfung trägt."

Wer mit Böllern hantiert, muss sich des Risikos bewusst sein

Da in der Silvesternacht vor allem Feuerwerkskörper erhebliche
Schäden anrichten können, ist beim Umgang mit Raketen, Feuerfontänen
und sonstigen Knallern besondere Sorgfalt geboten. Wichtigste
Grundregel: Feuerwerk niemals unachtsam zünden oder werfen. Beim
Abbrennen sollte ein Platz ausgewählt werden, von dem aus
fehlgeleitete Geschosse aller Voraussicht nach keinen Schaden
anrichten können. Im Allgemeinen sollte der Abstand mehr als zehn
Meter betragen. Wer das nicht befolgt, handelt fahrlässig und wird
bei verursachten Schäden schadensersatzpflichtig. Allerdings sind
auch Schaulustige dazu verpflichtet, die nötige Distanz zu wahren.
Ganz verboten ist das Anzünden von Feuerwerk beispielsweise in der
Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern, Kirchen sowie Krankenhäusern.

Kein Recht auf Ruhe

Mit dem Ende der Weihnachtszeit endet auch die Zeit der
Besinnlichkeit. Anja-Mareen Decker: "Die üblichen
Lärmschutzbestimmungen gelten an Silvester nicht. So dürfen in der
Nacht zum neuen Jahr ausnahmsweise bis 7 Uhr früh Raketen und
sonstige Geschosse gezündet werden." Wer das neue Jahr lieber in
aller Stille begrüßen möchte, muss die außergewöhnliche Ruhestörung
trotzdem ertragen und hat keine Möglichkeit, seine Bettruhe
einzuklagen.



Pressekontakt:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 23731-279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de
www.advocard.de

achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

504075

weitere Artikel:
  • "Prosit Neujahr" daheim mit Freunden - Umfrage: Wie die Deutschen Silvester feiern - Nur jeder Fünfte geht aus - Sieben Prozent warten nicht bis Mitternacht Baierbrunn (ots) - Ins neue Jahr startet ein Großteil der Bundesbürger in der Regel in den eigenen vier Wänden oder bei Freunden. In einer repräsentativen Umfrage des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau" gaben fast zwei Drittel der Männer und Frauen (62,9 Prozent) an, dass sie Silvester meist zusammen mit Freunden bei sich oder bei ihnen zu Hause feiern. In einen Club, eine Bar oder ein Restaurant bricht am 31. Dezember jeder Fünfte (20,5 Prozent) auf. Mehr als jeder Zehnte (10,6 Prozent) besucht am letzten Tag des Jahres immer mehr...

  • "Spaß ist für alle da" - mit dem MDR ins neue Jahr Leipzig (ots) - Die längste Silvesterparty im deutschen Fernsehen geht weiter: Fast fünf Stunden Hits, Sketche und Gags gibt es am Dienstag, 31. Dezember, von 19.45 bis 0.30 Uhr, im MDR FERNSEHEN, wenn es wieder heißt: "Spaß ist für alle da". Mit Hits und Witz, Schlagern und Sketchen feiert der MDR ins neue Jahr. Dafür hat sich das Europäische Medien Center Stollberg im Erzgebirge wieder in ein Ballhaus verwandelt hat. Für Ballhauschef Günti ist Silvester die "Nacht der Nächte": Ausgerechnet am heutigen Abend hat sich ein mehr...

  • Von Vulkanen, Gletschern und wilden Küsten / ZDF-Dokumentation "Terra X" über Alaska (FOTO) Mainz (ots) - Klirrende Kälte, unendliche Weite und eine erbarmungslose Natur: Alaska ist ein Ort der Extreme - und der Superlative. Eine 60-minütige "Terra X"-Sonderausgabe führt die Zuschauer am Mittwoch, 1. Januar 2014, 19.15 Uhr, im ZDF in den nördlichsten US-Bundesstaat. Nach dem großen Erfolg des Zweiteilers "Abenteuer Sibirien" (5,06 Millionen Zuschauer / 16,0 Prozent Marktanteil, Januar 2013) reisen die Autoren Kay Siering und Christopher Gerisch dieses Mal nach Nordamerika. Die Dokumentation "Abenteuer Alaska" mehr...

  • Silvesterspecial mit den Fallers Ein Blick in die Zukunft der beliebten Schwarzwaldfamilie am 31. Dezember 2013 um 15.45 Uhr im SWR Fernsehen Baden-Baden (ots) - Was passiert Silvester bei den Fallers? Etwas beinahe Unheimliches, geradezu Übersinnliches. Denn Johanna, Hermann, Karl, Eva und Co. bekommen die Gelegenheit zu einem Blick in die Zukunft - und die hält einige Überraschungen für die SWR-Schwarzwaldfamilie bereit. Im "Silvesterspecial mit den Fallers" am 31. Dezember um 15.45 Uhr schaut Lioba in die Karten, pendelt und erspürt die Schwingungen des kommenden Jahres. Sie stellt die eine oder andere waghalsig scheinende Prophezeiung darüber an, was auf die einzelnen mehr...

  • Schäden in der Silvesternacht - Was Versicherungen abdecken Berlin (ots) - Ob brennende Wohnungen durch verirrte Raketen, zerstörter Fußbodenbelag durch Knallfrösche oder beschädigte Autos durch Feuerwerkskörper - es kommt immer wieder zu Sachschäden in der Silvesternacht. Aber auch schwere Augenverletzungen, Verbrennungen und Knalltrauma durch unsachgemäßen Umgang mit Raketen sind jedes Jahr wieder zu beklagen. Wenn etwas passiert: Welche Versicherung hilft? - Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht