Lebensversicherung ist flexibler als gedacht
Geschrieben am 10-01-2014 |
Berlin (ots) - Altersvorsorge ist kein Kurzstreckenlauf, sondern
eher ein Marathon. Auf diesem Weg kann es auch finanzielle
Durststrecken geben. Versicherte müssen dann gegebenenfalls ihre
Altersvorsorgeprodukte wie etwa Lebensversicherungen an die neue
Situation anpassen. Eine Kündigung ist in der Regel die schlechteste
Lösung. GDV.DE zeigt Möglichkeiten auf, wie Lebensversicherungen
flexibel angepasst werden können.
Bei der Altersvorsorge sind Langfristigkeit in der Planung sowie
Durchhaltevermögen in der Phase des Kapitalaufbaus wesentlich für den
Erfolg. Den Lebensversicherern wird oft vorgeworfen, ihre Produkte
seien wenig flexibel. Im Vergleich zu Sparkonten oder Fondsanlagen
wird bemängelt, dass Versicherungen eine stärkere Bindung des Kunden
erfordern. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass
Langfristigkeit, Stetigkeit und Disziplin die Kardinaltugenden einer
erfolgreichen Altersvorsorge bleiben. Schließlich gilt es, eine
Einkommensquelle für einen ganzen Lebensabschnitt aufzubauen.
Lebensversicherungen besitzen eine ganze Reihe von
Anpassungsmöglichkeiten, die es erlauben, individuelle
Sicherungsstrategien umzusetzen und an sich ändernde Bedarfslagen
anzupassen. Sie müssen auch nicht gleich gekündigt werden, wenn
Zahlungsschwierigkeiten entstehen.
Wer die finanzielle Belastung reduzieren möchte, hat verschiedene
Möglichkeiten:
1. Zahlungsweise ändern
Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein
Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die
Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problemlos möglich, aber
teurer. Die meisten Versicherungsunternehmen verlangen für eine
unterjährige Zahlungsweise Zuschläge.
2. Zusatzversicherungen kündigen
Zusatzversicherungen kann der Versicherte in der Regel jederzeit
kündigen. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert
aber natürlich den Versicherungsschutz.
3. Dynamische Tarife einfrieren
Hat der Antragsteller jährlich steigende Beiträge und Leistungen
vereinbart, so kann er diesen dynamischen Tarif einfrieren. Das
bedeutet, der Beitrag und die Versicherungssumme steigen nicht
weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe. Nach zweimaligem
Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht verloren, die
Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.
4. Überschüsse mit Beiträgen verrechnen
Die Überschussanteile können auch mit den laufenden Beiträgen
verrechnet werden, was die Kosten deutlich verringert. Allerdings ist
eine solche Umstellung nicht bei allen Verträgen möglich -
ausgeschlossen ist sie beispielsweise, wenn die Laufzeit mithilfe der
Überschussanteile verkürzt werden soll. Die Überschüsse mit den
Beiträgen zu verrechnen lohnt sich außerdem nur, wenn der
Lebensversicherungsvertrag schon einige Jahre bestanden hat.
5. Beiträge stunden
Viele Versicherungsunternehmen sind bereit, die Beiträge für einen
Lebensversicherungsvertrag zu stunden. Das heißt, der Kunde kann
seine Zahlungen aufschieben. Üblich ist die Stundung der Beiträge für
ein halbes Jahr. Wenn der Versicherte arbeitslos wird, räumen
Versicherer ihm jedoch häufig auch ein ganzes Jahr Aufschub ein. Nach
Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge verzinst
nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das
Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Dies ist
beispielsweise beim Policendarlehen der Fall.
6. Policendarlehen aufnehmen
Wer Geld benötigt, kann auf seine Lebensversicherung ein
sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf
die zu erwartende Versicherungsleistung. Das Darlehen kann maximal so
hoch sein wie der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch
darauf besteht nicht. Ein Policendarlehen muss der Darlehensnehmer
verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Denn es
wird später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer
den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchte, kann
das Darlehen natürlich auch zurückzahlen.
7. Risiko-Zwischenfinanzierung
Eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Jahre ruhen. In
dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der
Hinterbliebenenvorsorge dient. Das verringert die Kosten erheblich.
Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach
Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Alternativ kann er den Beginn
des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten verlegen.
8. Versicherungssumme herabsetzen
Um die Beiträge zu verringern, kann der Versicherte auch die
Versicherungssumme herabsetzen. Dabei darf jedoch ein bestimmter
Mindestbetrag nicht unterschritten werden. Nähere Informationen
erteilen die Versicherungsunternehmen auf Anfrage.
9. Beitragsfreistellung
Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der
Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung
grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich
Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich. Möglich ist eine
Beitragsfreistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit
der Versicherung.
10. Vertrag ruhen lassen
Ruhen darf ein Lebensversicherungsvertrag nur, wenn der
Versicherte mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat
- und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr nicht überschreiten. Nur
wenige Unternehmen erklären sich mit längeren Zeiträumen, etwa 18
Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Vertrages hat die gleichen
Folgen wie eine Beitragsfreistellung.
Nicht vergessen
Bei allen diesen Möglichkeiten darf man jedoch eines nicht
vergessen: Grundsätzlich gefährdet jede vorzeitige Entnahme aus einem
Altersvorsorgevertrag sowie eine Beitragsreduzierung oder
Beitragsfreistellung die ursprünglich geplante Alterssicherung.
*** Fragen zum Versicherungsschutz?
Die Versicherungsexperten beim Verbraucherservice des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft beantworten
gerne Ihre Fragen:
Telefon: 0800-3399399 (kostenlos)
Mail: verbraucher@gdv.de
***
Pressekontakt:
Hasso Suliak
Tel.: 030/ 2020 - 5183
Mail: h.suliak@gdv.de
Twitter: www.twitter.com/gdv_de
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