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Rolle rückwärts bei PROKON

Geschrieben am 17-01-2014

Köln (ots) - Mögliche Kehrtwende bei Prokon: Das Unternehmen teilt
mit, dass ein Insolvenzantrag eventuell gar nicht angenommen werden
würde.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart
www.grprainer.com führen aus: Wenn nicht mindestens 95 Prozent des
Genussrechtekapitals im Unternehmen blieben, drohe noch im Januar die
Planinsolvenz, hatte Prokon den Anlegern mit Schreiben vom 10. Januar
angekündigt. Nun setzt das Unternehmen offenbar zur Rolle rückwärts
an.

Auf der Unternehmensseite teilt Prokon mit, dass ein
Insolvenzantrag möglicherweise gar nicht angenommen werde. Ein
hinzugezogener Insolvenzberater, der bereits mehrere namhafte
Unternehmen begleitet haben soll, sei zu der Einschätzung gekommen,
dass die gekündigte Genussrechte in einem Insolvenzverfahren
möglicherweise nicht als fällige Forderungen zu bewerten wären. Da es
keine fälligen Forderungen durch andere Gläubiger gebe, müsste ein
Insolvenzantrag vom Gericht abgelehnt werden, da dann keine Insolvenz
vorliege. Rechtsgutachten zur Überprüfung dieser Einschätzung seien
beauftragt. Allerdings kann das zuständige Insolvenzgericht natürlich
auch zu einer anderen Einschätzung kommen.

Zur Erinnerung: Ursprünglich hatte Prokon erklärt, dass die
Planinsolvenz drohe, wenn nicht mindestens 95 Prozent des
Genussrechtekapitals von rund 1,4 Milliarden Euro im Unternehmen
blieben. Bis zum 17. Januar hatten Anleger allerdings schon
Genussrechte im Wert von insgesamt mehr als 200 Millionen Euro
gekündigt. Also deutlich mehr als 5 Prozent. Unwahrscheinlich, dass
sich daran bis zum 20. Januar noch etwas ändert. Denn bis dahin
sollten sich die Anleger entscheiden, ob sie ihre Genussrechte halten
oder kündigen werden. Angesichts der jüngsten Entwicklung scheint
aber auch nicht mehr automatisch der Insolvenzantrag zu folgen.

Die wirtschaftliche Situation von Prokon bleibt aber auf jeden
Fall fragil und für die Anleger wird die Situation immer
unübersichtlicher. Daher sollten sie sich an einen im Bank- und
Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die Lage
einschätzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten kann.

Denn unabhängig davon, ob es zur Insolvenz kommt oder nicht, sind
immer noch Schadensersatzansprüche denkbar. Diese können durch eine
fehlerhafte Anlageberatung oder auch durch falsche Angaben im
Verkaufsprospekt begründet sein.

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html

Über GRP Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine
überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den
Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht
und Gesellschaftsrecht.



Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln

Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com


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