PROKON Interessengemeinschaft - Was Anleger jetzt tun müssen!
Geschrieben am 24-01-2014 |
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PROKON SCHUTZGEMEINSCHAFT
http://ots.de/qUt87
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Lahr (ots) - Ein Insolvenzantrag beschäftigt zehntausende Anleger,
die in PROKON Genussrechte investierten. Der eingereichte
Insolvenzantrag der PROKON Regenerative Energie GmbH ist die
ernüchternde Konsequenz der Abstimmung der Anleger. Wegen einer
Kündigungswelle waren rund 75.000 Anleger aufgerufen, binnen 1 ½
Wochen über die Zukunft ihrer Kapitalanlage mitabzustimmen. Trotz
eindringlicher Appelle seitens der Geschäftsführung wurden zu viele
PROKON Genussrechte gekündigt, sodass die PROKON Regenerativen
Energien GmbH den Gang zum Insolvenzgericht antrat.
Es ist zunächst festzuhalten, dass nun es eine einfache
"Patentlösung" es angesichts der schwierigen Sach- und Rechtsfragen
nicht geben wird. Dies zeigt sich schon anhand der grundlegenden
Frage, ob es wegen der Kündigung von Genussrechten überhaupt zu einem
Insolvenzverfahren kommen kann. Diese Fragestellung wurde bereits
während der damals noch laufenden Abstimmung aufgeworfen und sorgte
für Aufruhr. Derzeit befindet sich die PROKON Regenerative Energien
GmbH nicht im Insolvenzverfahren, sondern im
Insolvenzeröffnungsverfahren. Am Ende des
Insolvenzeröffnungsverfahrens steht die Entscheidung des
Insolvenzgerichts, ob über die Gesellschaft ein Insolvenzverfahren zu
eröffnen ist.
Anleger sollten in jedem Fall angesichts der Komplexität des Falls
anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Insolvenzrechtsspezialisten aufsuchen. Es ist
sehr sinnvoll, dass die Anleger sich organisieren. Anleger können
sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen
anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im
Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen
vertreten bereits in anderen Massenschadenfällen tausende Anleger.
Nun wurde auch für die Anleger von PROKON Genussrechten eine
Interessengemeinschaft gegründet. Es soll ermittelt werden, welche
rechtlichen Optionen den betroffenen Anlegern offenstehen. Anleger
können sich ab sofort anschließen.
Mehr Informationen:
http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
prokon@dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de
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