Denk an mich. Dein Rücken: Arbeitgeber müssen bei körperlich schwerer Arbeit Vorsorge anbieten
Geschrieben am 28-01-2014 |
Berlin (ots) - Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten
bei körperlich anstrengender Arbeit eine arbeitsmedizinische Vorsorge
anzubieten. Darauf weisen die Träger der Präventionskampagne "Denk an
mich. Dein Rücken" hin. Konkret geht es um Tätigkeiten, die mit
Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sein
können. Hierzu zählen zum Beispiel das Heben und Tragen von Lasten,
sich ständig wiederholende Bewegungsabläufe oder das Arbeiten in
Zwangshaltungen. Informationen zur Prävention entsprechender
Gesundheitsrisiken stellt die Kampagne unter www.deinruecken.de
bereit.
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge berät der Betriebsarzt
über Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Unterschieden
wird in Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die betriebsärztliche
Beratung zu Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
gehört zur Angebotsvorsorge. Das heißt, der Arbeitgeber muss seinen
Beschäftigten die Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in
regelmäßigen Abständen anbieten. Den Beschäftigten steht es frei, das
Angebot anzunehmen. Eine Pflicht zur Teilnahme, wie zum Beispiel bei
Eignungsuntersuchungen, besteht nicht. Die Kosten für die Vorsorge
trägt der Arbeitgeber. Die individuelle Beratung und Aufklärung des
Arbeitnehmers über persönliche Gesundheitsrisiken bei seiner Arbeit
steht dabei im Vordergrund. Eine körperliche Untersuchung findet nur
dann statt, wenn es der Betriebsarzt für erforderlich hält und der
Arbeitnehmer damit einverstanden ist.
"Körperlich schwere Arbeit kommt immer noch in vielen Berufen
vor", sagt Professor Jürgen Bünger vom Institut für Prävention und
Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA).
"Gleichzeitig gehören Muskel-Skelett-Erkrankungen, vor allem des
Rückens, zu den häufigsten chronischen Erkrankungen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge kann dabei helfen, Krankheiten
vorzubeugen oder eine Verschlimmerung bereits bestehender
Erkrankungen zu verhindern." Zwar unterliege der Betriebsarzt der
Schweigepflicht. Gleichwohl könne er Erkenntnisse aus der Vorsorge
nutzen, um den Arbeitgeber auf entsprechende Gefährdungen aufmerksam
zu machen oder die Anschaffung technischer Hilfsmittel wie Hebehilfen
zu empfehlen. Mit Einwilligung der Betroffenen kann der Betriebsarzt
dem Arbeitgeber auch individuelle Maßnahmen vorschlagen, zum Beispiel
einen häufigeren Wechsel des Mitarbeiters zwischen verschiedenen
Tätigkeiten.
Hinweise zu Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
sowie Informationen zur Prävention gibt es im Internet unter
www.deinruecken.de. Filme, die Beispiele zur Prävention aus
unterschiedlichen Branchen zeigen, sind im Unternehmer-Portal zu
finden.
Hintergrund "Denk an mich. Dein Rücken""
In der Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken" arbeiten
die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen.
Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.
Weitere Informationen unter www.deinruecken.de
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan
Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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